Dass sich die beiden Frauen nicht mögen, ist offensichtlich. Im Saal des Luzerner Kriminalgerichts schiessen böse Blicke hin und her. Geistheilerin Anna G.* (66) sitzt auf der Anklagebank, ihre ehemalige Anhängerin Sandra M.* (55) neben ihrem Anwalt im Zuschauerraum. Sie hat das Verfahren als Privatklägerin 2015 eingeleitet, weil sie ihr ganzes Vermögen an die Esoterik-Ikone verloren hatte. Jetzt fordert sie 2,2 Millionen Franken zurück. Es seien nur Darlehen gewesen. Anna G. dreht den Spiess um: «Sie drängte mir das Geld auf. Ich wollte es gar nicht», sagt sie. «Ich stand mit kleinen Füssen auf festem Grund. Ich hatte ein wachsendes Einkommen. Sie hat mir mit ihren Klagen alles zerstört.»
Die Staatsanwaltschaft fordert für Anna G. eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, davon soll sie sechs Monate ins Gefängnis. Das Chalet mitten in einem kleinen Glarner Skigebiet, das die Privatklägerin der Angeklagten mit einem Darlehen finanziert hatte, soll verwertet werden. Die Privatklägerin fordert mehrere Darlehen zurück, insgesamt 2,2 Millionen Franken. Insgesamt soll sie G. sogar sechs Millionen Franken überwiesen haben. Die Verteidigung fordert für Anna G. einen Freispruch, die Aufhebung der Grundbuchsperre auf dem Chalet und eine Genugtuung für die Zerstörung des Rufes der Geistheilerin. Das Kriminalgericht fällt in den kommenden Tagen ein Urteil. Für die Esoterikerin geht es um alles oder nichts. Gewinnt sie, darf sie das wertvolle Chalet behalten – verliert sie, steht sie vor dem Nichts.
«Ich habe nie darum gebeten»
Bei der Befragung durch den Gerichtspräsidenten dreht Anna G. die Anklage komplett um. «Ich hatte ein kleines Business und fühlte mich gut damit», sagt sie. «Sandra M. kam an meine Veranstaltungen und drängte sich auf. Sie wollte mir Geld zahlen. Ich habe nie darum gebeten. Irgendwann sagte ich halt Ja», erklärt sie. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, ob sie eine Sekte geführt habe, antwortet sie mit Ausschweifungen. Und überrascht mit einem neuen Vorwurf: «Sandra M. wurde von einer Sekte zu mir geschickt. Sie kam schon verblendet zu mir.» Um welche Sekte es sich dabei handelt, sagt sie aber nicht.
Dass sie die ganzen Darlehen nicht zurückzahlte, sondern mit vollen Händen ausgab, dafür hatte sie keine Erklärung. In ihrem Schlusswort schimpft Anna G. schliesslich über unfähige Treuhänder und erklärt, wie erfolgreich sie eine Beratungssendung im Internet ausgestrahlt hatte. Keine Wort der Entschuldigung gegenüber der Privatklägerin. Stattdessen giftet sie nach hinten: «Diese Frau da hinten kenne ich nicht. Das ist nicht die Frau, die bei mir in Behandlung war.»
* Namen geändert
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