«S nögscht Mal wird gschosse!»
Zürcher Bauer (84) spritzt Nachbarin mit Gartenschlauch nass – verurteilt

Ein Nachbarschaftsdrama zwischen einem betagten Bauern und einer Hundepension endet vor Gericht. Eine alte Dienstwaffe mitsamt Munition wurde von der Polizei eingezogen.
Publiziert: 11:27 Uhr
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Aktualisiert: 15:22 Uhr
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Der Landwirt soll die Frauen mehrmals mit einem Gartenschlauch nass gespritzt haben. Dazu drohte er, das nächste Mal eine Waffe zu zücken. (Symbolbild)
Foto: Getty Images

Auf einen Blick

  • Vor Gericht: 84-jähriger Landwirt in Winterthur hatte zwei Frauen mit Sturmgewehr bedroht
  • Lang andauernder Streit: Bauer spritzt Frauen mit Gartenschlauch ab, Schlag gegen den Kopf einer Frau
  • Verurteilung zu bedingter Freiheitsstrafe und 3150 Franken Geldstrafe
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Valentin KöpfliRedaktor News

In Winterthur ist ein lange Jahre schwelender Nachbarschaftsstreit eskaliert. Jetzt ging es für einen Landwirt (84) und zwei Frauen vor Gericht. Seit 40 Jahren schon werde er auf seinem eigenen Boden von Autos und Hunden belästigt, rechtfertigt sich der Mann vor dem Bezirksgericht Winterthur. Eine Altenpflegerin und Hundehalterin (58) soll ihn tätlich angegriffen haben, wie er weiter behauptet. Das berichtet die «NZZ».

Zwei Vorfälle werden dem Angeklagten zur Last gelegt. Im September 2023 redete die Nachbarin und Besitzerin einer Hundepension demnach mit einer Kundin. Da sei der Landwirt aufgetaucht und habe «gfluecht und gmacht». Dann habe er sie mit dem Gartenschlauch abgespritzt, bis sie «pflotschnass» gewesen war und gedroht: «S nögscht Mal wird gschosse!». Die Privatklägerin habe «uhuere Angscht» vor ihm und auch Angst um die Existenz ihrer Hundepension. «Ich glaube, er hasst mich einfach», sagte sie laut der «NZZ» vor Gericht.

Schlag gegen Kopf

Zwei Monate darauf folgte die nächste Eskalation: Der Landwirt spritzte erneut mit dem Gartenschlauch um sich. Als eine nassgemachte Kundin der Hundepension auf den Landwirt zulief, schlug er ihr gegen den Kopf. Weil sie das Grundstück des Landwirts illegal betreten haben soll und ihm den Gartenschlauch habe entreissen wollen, wurde die Frau ihrerseits des Hausfriedensbruchs und der Tätlichkeiten angeklagt.

Was die Frauen erzählten, sei «stink-erlogen», behauptet der Bauer. Die Hundepension sei illegal und störe ihn mit Lärm.«Wo sind wir hier? Sind wir hier in Russland oder einem Kommunistenland?», polterte er laut der «NZZ» immer wieder durch den Gerichtssaal.

Unglaubwürdige Aussagen

Der Einzelrichter zweifelte jedoch an dem Erinnerungsvermögen des Mannes und glaubte schliesslich den Aussagen der Frauen. Sie seien glaubhaft, während der Beschuldigte die Vorfälle vermische und übertreibe. Einen Rechtfertigungsgrund für sein Verhalten gebe es nicht. 

Das Gericht verurteilte ihn demnach wegen Drohung und Tätlichkeiten zu einer bedingten Freiheitsstrafe, einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 70 Franken (3150 Franken) sowie 600 Franken Busse.

«Wir sehen uns vor Bundesgericht!»

Sein Sturmgewehr 57 mitsamt sieben Schuss Munition wurde bereits von der Polizei eingezogen. Die Kundin der Hundepension wurde vollumfänglich freigesprochen.

Aus Sicherheitsgründen waren auch zwei Polizisten im Gerichtssaal anwesend. Der Landwirt blieb jedoch friedlich — zumindest während der Verhandlung. Noch ist der Nachbarschaftsstreit aber nicht ausgestanden. Der Mann schrie nach der Urteilsverkündung: «Wir sehen uns vor Bundesgericht!». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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