Darum gehts
- Deutsche Gesundheitsministerien beteiligen sich als Privatkläger am Zürcher Strafverfahren gegen Emix
- VBS verzichtet auf Privatklägerschaft
- Strafverfahren läuft schon seit vier Jahren
Seit vier Jahren untersucht die Zürcher Staatsanwaltschaft, ob die Firma Emix Trading der beiden Jungunternehmer Luca Steffen (27) und Jascha Rudolphi (27) während der Corona-Pandemie Masken zu überhöhten Preisen verkauft hat. Der Vorwurf des Wuchers steht im Raum, und es bestehen Zweifel, ob das Schutzmaterial qualitativ genügte. Für Steffen und Rudolphi gilt die Unschuldsvermutung.
Nun berichtet die deutsche Wirtschaftszeitschrift «Capital», am Strafverfahren beteiligten sich als Privatkläger auch das deutsche Bundesgesundheitsministerium und das bayerische Gesundheitsministerium.
Diese Information bestätigt Erich Wenzinger, Sprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage von Blick. Zu Beginn der Corona-Pandemie hatten der deutsche Staat und das Bundesland Bayern grosse Mengen an Schutzmasken von Emix gekauft. Zu hohen Preisen.
Privatkläger erhalten Akteneinsicht, können Beweisanträge stellen oder an Einvernahmen teilnehmen. Schon in der Strafuntersuchung können sie Ansprüche anmelden und Schadenersatz fordern.
Eidgenossenschaft nicht Privatklägerin
Der Freistaat Bayern beteilige sich seit über einem Jahr am Verfahren, sagt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Darüber hinaus will sie sich mit Verweis auf die laufende Untersuchung nicht äussern. In Bayern hatten Provisionen in Millionenhöhe, die eine Vermittlerin für die Maskendeals kassiert hatte, für politischen Wirbel gesorgt.
Im Gegensatz zu Bayern und dem Bundesgesundheitsministerium nicht ins Verfahren involviert ist laut der Zeitschrift «Capital» der dritte deutsche Emix-Grosskunde, das Land Nordrhein-Westfalen. Dieses wolle sich nicht als Privatkläger beteiligen.
Dies gilt auch für den grössten Schweizer Maskenabnehmer von Emix, das Verteidigungsdepartement (VBS). «Die Eidgenossenschaft tritt aktuell nicht als Privatklägerin gegen die Firma auf», sagt Armeesprecher Stefan Hofer. Die Armeeapotheke habe sich stets an die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebenen Qualitäts- und Preisrichtlinien gehalten. Hofer betont: «Der maximale Einkaufspreis pro Artikel war vom BAG vorgegeben und wurde nie überschritten.»
«Marktpreise bezahlt»
Eine Emix-Sprecherin hält fest, die Staatsanwaltschaft Zürich habe im Laufe des Ermittlungsverfahrens sämtliche Käuferparteien angeschrieben und angefragt, ob sie im Verfahren eine Parteistellung wünschten. Dieses Vorgehen sei üblich, und die meisten Kunden hätten auf eine Parteistellung verzichtet. «Die institutionellen Käufer haben mehrfach öffentlich betont, dass sie Marktpreise bezahlt haben», sagt die Sprecherin. Und fügt an, eine Parteistellung heisse nicht automatisch, dass Forderungen geltend gemacht würden.
Die Unternehmer Luca Steffen und Jascha Rudolphi waren als Maskenmillionäre bekannt geworden, weil sie den Reichtum öffentlich zelebriert und Luxusautos gekauft hatten. Obwohl sie dies später als Fehler bezeichneten, erwarben sie danach noch eine Luxusyacht für über fünf Millionen Franken, wie die «SonntagsZeitung» kürzlich berichtete.
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