«Ich bringe dich um!», schreit er und greift seinen verhassten Kollegen an. Mit Tritten will er ihn eine Treppe herunterstossen – in der Hoffnung, dass sich das Opfer sein Genick bricht.
Eine Drittperson kann den schrecklichen Mord, der 2019 in Uster ZH beinahe begangen wurde, gerade noch verhindern. Dies berichtet «Züriost».
Therapie dringend nötig
Am Donnerstag sass der 53-jährige Angeklagte, der eine psychische Störung hat, nun vor dem Bezirksgericht Uster. Er wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Er muss viereinhalb Jahre in Haft und sich einer «dringend nötigen psychotherapeutischen Behandlung» unterziehen. Der Angeklagte darf sich nach seiner Freilassung zudem während rund 5 Jahren seinem einstigen Opfer nicht nähern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht musste die Frage klären, ob der Angeklagte tatsächlich eine Tötungsabsicht gehabt hatte. Der Richter ist dabei zum Schluss gekommen: Nein, die Todesdrohungen hätten im rechtlichen Sinn für einen eindeutigen Tötungsversuch «nicht genügt.»
Richter ist sprachlos
Während der 53-jährige Angeklagte vor Gericht erzählte, warum er töten wollte, blieb selbst dem Richter die Luft weg. «Ich bin selten sprachlos, aber jetzt...».
Kein Wunder: Der Angeklagte erzählte mit verstörenden Einzelheiten, warum er morden wollte. Sein Ziel sei gewesen, «längerfristig ins Gefängnis» zu kommen und dort «bis an mein Lebensende zu bleiben». Grund: Er wurde zum Sozialfall, als er nach einer Auszeit nicht wieder ins Berufsleben einsteigen konnte. Er sah keine Zukunft mehr für sich. Dies hätten ihm «300 erfolglose Bewerbungen» gezeigt. Für ihn war klar: Nur im Gefängnis wird für ihn gesorgt.
«Schnellstens» erneut töten
Der Plan, um hinter Gitter zu kommen: Seinen Arbeitskollegen umzubringen, weil ihm dieser eine bessere Anstellung verunmöglichte. «Um den ist es nicht schade», fügte der Angeklagte hinzu. «Eine Verwahrung, das wäre das Optimum für mich». Eine Forderung, die «wohl einmalig in der Schweizer Kriminalgeschichte» sei, so der Staatsanwalt.
Damit aber noch nicht genug: Vor Gericht sagte der 53-Jährige sogar, dass er «schnellstens» erneut versuchen werde, jemanden umzubringen, wenn man ihm die Inhaftierung verwehre oder zu früh wieder aus dieser entlässt. «Irgendein erwachsener Mann, der mir einmal im Leben geschadet hat» müsse dann dran glauben. Diesmal werde er eine Waffe nehmen und von hinten angreifen. (myi)
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