An der Zürcher Bäckeranlage soll derzeit eine neue, offene Drogenszene entstehen. Darüber berichtete unter anderem auch das SRF-Nachrichtenjournal «10 vor 10». Im Beitrag zu sehen sind mehrere Männer, die in einem Gebüsch gegenüber von einem Spielplatz Crack konsumieren.
Wie «20 Minuten» berichtet, soll dabei auch Geld geflossen sein. So soll der SRF-Reporter Geld bezahlt haben, damit einer der Drogenkonsumenten Kokain kaufe, dieses koche und anschliessend als Crack rauche. Dabei entstand Filmmaterial, das anschliessend für den Beitrag verwendet worden sei.
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Einer der Beteiligten erzählt gegenüber «20 Minuten», sie hätten zuerst nach 200 Franken gefragt, um Stoff kaufen zu können. Daraufhin hätten die Journalisten abgelehnt. Danach sei die Frage aufgekommen, ob die Journalisten «50 Franken für gutes Videomaterial» hätten. Die SRF-Leute hätten daraufhin das Geld geholt.
Geld für «Vermittlerdienste»
Das SRF bestreitet nicht, dass im Rahmen der Recherche Geld geflossen sei. Allerdings habe SRF kein Geld an Personen gezahlt, damit diese Crack konsumierten. Vielmehr habe eine Person vor Ort als Vermittler zwischen dem Fernsehteam und den Konsumierenden gewirkt. Nur dieser Vermittler habe Geld erhalten, komme aber im Beitrag nicht vor.
Vermittlerdienste finanziell zu entschädigen, sei in den publizistischen Leitlinien von SRF abgedeckt. Der Reporter habe 50 Franken «für die aufgewendete Zeit» bezahlt – «von seinem eigenen Geld und weder im Auftrag und Wissen von SRF noch als Spesenaufwand verrechnet.» Das Geschehen werde «intern sorgfältig aufgearbeitet.»
Die beteiligten Personen bestreiten gegenüber «20 Minuten», dass das Geld nur für Vermittlerdienste genutzt worden sei. Vielmehr seien sie aktiv dazu animiert worden, Crack damit zu kaufen. SRF hält an seiner Stellungnahme fest.
Vorgehen «problematisch»
Würden sich die Vorwürfe bestätigen, wäre die Handlung des SRF-Reporters strafrechtlich relevant. Die Anstiftung zum Erwerb als auch zum Konsum von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich strafbar. Gemäss Strafrechtsexperte Adrian Wyss handle es sich um ein Offizialdelikt, die Polizei müsste also von sich aus aktiv werden, schreibt «20 Minuten».
Der ehemalige SRG-Ombudsmann Roger Blum sagt gegenüber dem Online-Portal, dass das Vorgehen von SRF mehr als problematisch wäre, sollte sich die Darstellung der Beteiligten als wahr erweisen. «Es wird eine Situation erzwungen, die nicht authentisch ist. Sobald bezahlt wird, ist es erst recht ein Verstoss gegen die ethischen Regeln.» (zis)