Beteiligte nicht identifiziert
Verfahren nach Kokainfund in Nespressofabrik sistiert

Nach dem Fund einer halben Tonne Kokain in der Nespresso-Fabrik in Romont FR hat die Freiburger Justiz die Ermittlungen vorerst eingestellt. Die am Kokaintransport beteiligten Personen konnten nicht identifiziert werden.
Publiziert: 13.09.2023 um 11:41 Uhr
Blick auf das Fabrikgelände von Nespresso in Romont FR. Im Mai 2022 waren dort 500 Kilo Kokain mit einem geschätzten Verkaufswert von über 50 Millionen Franken entdeckt worden. (Archivbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Verfahren könne jedoch bei Vorliegen neuer Tatsachen wiederaufgenommen werden, teilte die Freiburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. In Brasilien, von wo die Drogen mutmasslich stammten, laufen die Ermittlungen derweil weiter.

Das Kokain war im Mai 2022 in den Räumlichkeiten des Nespresso-Werks im Kanton Freiburg entdeckt worden. Beim Abladen von Säcken mit frisch gelieferten Kaffeebohnen hatten Mitarbeitende eine weisse Substanz vorgefunden. Bei der Analyse des Pulvers stellte sich heraus, dass es sich um Kokain handelte.

In der Folge durchsuchte die Polizei fünf Schiffscontainer, die gleichentags per Zug angeliefert worden waren. Dabei wurden über 500 Kilo Kokain entdeckt und beschlagnahmt. Der Verkaufswert der Drogen wurde auf über 50 Millionen Franken geschätzt.

Das Kokain wurde in einem Schiffscontainer befördert, der Mitte März 2022 das brasilianische Santos verlassen hatte. Knapp einen Monat später kam er im belgischen Antwerpen an, bevor er mit der Eisenbahn nach Romont transportiert wurde.

Die Ermittlungen hätten keine Hinweise darauf ergeben, wo, wann und wie das Kokain in die Säcke gelangt war, bevor diese in den Schiffscontainer verladen wurden, schreibt die Staatsanwaltschaft. Das Kokain sei jedoch nicht für das Unternehmen Nespresso in Romont bestimmt gewesen. Die Droge sei ohne dessen Wissen in die Ladung geschmuggelt worden.

Höchstwahrscheinlich hätten die Drogen irgendwo zwischen Antwerpen und Romont entladen werden sollen, mutmasst die Staatsanwaltschaft. Doch sei dieser Vorgang aus einem unbekannten Grund nicht möglich gewesen. (SDA)

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