Sie wollten zusammen einen Sommertag geniessen und wurden von einem Deutschen mehrfach belästigt. Zwei Mädchen, beide 12 Jahre alt, waren 2019 gemeinsam im Mannenweiher in St. Gallen am Baden, als sich ihnen plötzlich ein Mann (30) näherte. Er tauchte zwischen die Mädchen und stiess sie auseinander. Dabei kitzelte er eines der Mädchen an der Fusssohle.
Damit nicht genug: Als die beiden Teenager wegschwammen, folgte der Deutsche ihnen zu einem Baumstamm, wo er einer der beiden an den Po fasste. Wenige Tage später kam es zum zweiten Vorfall zwischen den Mädchen und dem Deutschen. Der 30-Jährige tauchte neben den Mädchen auf und strich einem der Mädchen mit der Hand in der Nähe der Bikinihose über die Innenseite des Oberschenkels. Die Eltern der Kinder erstatten daraufhin Anzeige.
Es sei aus Versehen passiert
Nun musste der Grüsel vor Gericht erscheinen. Dort verteidigte der Deutsche sein Verhalten: Er sei aus Langweile auf die Idee gekommen, mit den anwesenden Mädchen «Haifisch» zu spielen. Im Nachhinein sei ihm klar geworden, dass das ein «dummer Einfall» gewesen sei, wie das «St.Galler Tagblatt» berichtet.
Er habe die Mädchen aus Versehen am Oberschenkel und am Po berührt. Als er den Genitalbereich eines der Mädchen touchierte, sei er erschrocken und habe sich sofort entschuldigt.
Die Staatsanwaltschaft forderte, dass der Deutsche wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 110 Franken bestraft werden sollte. Dazu sollte der Mann die Schweiz für fünf Jahre verlassen. Ausserdem sei ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Kindern anzuordnen.
Strafe fällt deutlich milder aus
Das Urteil des Kreisgerichts St.Gallen fiel dagegen milder aus. Der Deutsche darf in der Schweiz bleiben. Wegen sexueller Belästigung wurde er zu einer Busse von 900 Franken verurteilt. Der Deutsche muss dazu die Verfahrenskosten von 12'272 Franken übernehmen.
Das Gericht erachtete die Behauptung, dass die Berührungen aus Versehen geschehen seien, als Schutzbehauptung des Beschuldigten.
Trotzdem bezeichnete der Richter den Vorfall als «eher leichtes Verschulden». Eine Landesverweisung komme nicht infrage, da der Tatbestand der sexuellen Belästigung lediglich ein Übertretungsdelikt sei.
Das Gericht verzichtete auch darauf, ein Tätigkeitsverbot mit Kindern auszusprechen. (gin)
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