«Wir setzen die 15-Kilo-Steine im Akkord»
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Martin Sachsenmaier (62):«Wir setzen die 15-Kilo-Steine im Akkord»

Pflästerer Martin Sachsenmaier (62) kann sich nicht frühpensionieren lassen
«Ich weiss noch nicht, wie ich das bis 65 schaffen soll»

Bauarbeiter Martin Sachsenmaier (62) hatte seine Frühpensionierung schon eingeplant. Stattdessen muss der Pflästerer wohl bis 65 Randsteine zuschneiden – weil er in einem Familienbetrieb arbeitet.
Publiziert: 12.12.2022 um 09:55 Uhr
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Martin Sachsenmaier (62) arbeitet heute noch Vollzeit auf Ostschweizer Baustellen. Dabei wollte er schon pensioniert sein!
Foto: Nathalie Taiana
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Michael SahliReporter News

Bauarbeiter Martin Sachsenmaier aus Erlen TG wird 62 Jahre alt. Und wollte eigentlich schon Frührentner sein, vielleicht noch gelegentlich ein bisschen auf der Baustelle aushelfen. Stattdessen muss er noch immer Vollzeit als Pflästerer arbeiten, verlegt Steinböden oder sägt Randsteine zu. «Es ist harte, körperliche Arbeit», erklärt er beim Treffen mit Blick auf einer Ostschweizer Baustelle. Und: «Ich weiss noch nicht, wie ich das bis 65 schaffen soll.» Jahrelang hat Sachsenmaier seine Beiträge zur Frühpensionierung bezahlt – wie es für viele Bauarbeiter obligatorisch ist. Aber als es vor zwei Jahren an die Planung des neuen Lebensabschnitts ging, erfuhr der Ostschweizer: Aus der Frühpensionierung wird nichts!

Sachsenmaier hat bereits über vier Jahrzehnte im Strassenbau hinter sich, lange war er selbständig. 2012 gründete die Familie eine GmbH. «Ehefrau, Tochter und Stiefsohn, alle helfen mit», so der Pflästerer. Kurz nach der Gründung meldet er sich bei der Stiftung für flexiblen Altersrücktritt (FAR) an. Die kümmert sich um Frühpensionierungen in der Baubranche. Der Schweizer Baumeisterverband und die Gewerkschaften haben dazu im Jahr 2002 einen Kompromiss geschlossen. «Die Anmeldung verlief reibungslos, und ich habe alles wahrheitsgetreu angegeben», erinnert sich Sachsenmaier. Jahrelang zahlt er ein. Über 60'000 Franken total, so steht es in der Rechnung des Pflästerers.

Hiobsbotschaft kam kurz vor dem geplanten Ruhestand

Als er sich aber im Jahr 2020 zur Frühpensionierung anmelden will, kommt die Hiobsbotschaft: «Man sagte mir, dass ich all die Jahre vergebens eingezahlt habe und von den Leistungen ausgeschlossen bin.»

Das Problem: Die FAR geht davon aus, dass Sachsenmaier in der Familien-GmbH als einziger Fachmann der eigentliche Chef ist. Und als Chef, auch wenn der Bauarbeiter auf dem Papier keine solche Position hat, sei er nicht bezugsberechtigt. Das Angebot der Stiftung nach einigem Hin und Her: Rückerstattung der einbezahlten Prämien.

Für Sachsenmaier eine schlechte Lösung. «Hätte man mir das vor zehn Jahren gesagt, hätte ich noch selber entscheiden können, wie ich mit der Situation umgehe», sagt er. So hätte er sich irgendwo sonst anstellen lassen können, um früher in Rente gehen zu können. Jetzt ist der Zug abgefahren. Denn um zu beziehen, müsste er ein Jahrzehnt einzahlen. Bis dann ist Sachsenmaier längst regulär pensioniert. «All die Jahre hat die FAR Rechnungen geschickt. Und erst, wenn es ans Auszahlen geht, wird dann ganz genau hingeschaut!»

«Hoffe, dass mein Rücken mitmacht»

Bei der FAR heisst es auf Anfrage von Blick: Das Problem liege darin begründet, dass Sachsenmaier «fälschlicherweise» als beitragspflichtiger Arbeitnehmender gemeldet wurde. Man müsse davon ausgehen, dass der Pflästerer «als Familienoberhaupt direkt oder indirekt wesentlichen Einfluss auf den Gang des Unternehmens» ausüben könne, damit sei er von den Leistungen ausgeschlossen. Dass das erst nach fast zehn Jahren auffiel, liege an der Masse an Versicherten, insgesamt seien es über 80'000.

Martin Sachsenmaier muss den Entscheid der FAR zwangsläufig akzeptieren. Auch das Engagement eines Anwalts konnte daran nichts ändern. «Jetzt hoffe ich einfach, dass mein Rücken noch ein paar Jahre mitmacht», sagt er – und kniet sich wieder an den Strassenrand. Er muss wohl noch viele Steine verlegen, bis er in Pension gehen kann.

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