Weil Rind- und Kalbfleisch 2018 und 2019 knapp waren, importierten ein Thurgauer Metzger (58) und sein Sohn (30) 116 Tonnen Fleisch aus Österreich, Frankreich, Uruguay und den Niederlanden. An sich nicht verwerflich. Nur: Sie deklarierten das Fleisch als «Suisse Garantie».
Mit diesem Label wird versichert, dass es nur Schweizer Fleisch ist, was hier nicht der Fall war. Dafür mussten sie sich im Dezember vor dem Bezirksgericht Weinfelden verantworten, wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet. Vor Gericht zeigte der Vater keine Einsicht: Er verstehe das Problem nicht ganz, es sei seinen Kunden egal, von wo das Fleisch käme. Er betont, dass das Fleisch zwar aus dem Ausland kam, aber qualitativ trotzdem hochwertig gewesen sei und durch den Import letztendlich sogar mehr gekostet habe. Durch das importierte Fleisch erzielte die Metzgerei einen Bruttogewinn von etwa 246’000 Franken, was sonst nicht möglich gewesen wäre.
Wusste der Sohn von nichts?
Die Staatsanwaltschaft forderte darum eine saftige Busse, die Verteidigung argumentierte dagegen. «Er hat nicht billiges Fleisch für teures verkauft, sondern hochwertiges Fleisch falsch deklariert. Das war ein Fehler, den man mit einem Strafbefehl abhandeln kann. Eine bedingte Geldstrafe reicht aus.»
Der Sohn soll als stellvertretender Geschäftsführer nichts von alldem gewusst haben. Tatsächlich lag das importierte Fleisch laut Bericht einfach herum, als das kantonale Labor der Metzgerei einen angekündigten Besuch abstattete. Hätte der Sohn gewusst, dass das Fleisch falsch deklariert wurde, hätte er es vermutlich weggeräumt.
Als Betrug stuft das Gericht die Handlungen der Angeklagten nicht ein. Sie hätten sich stattdessen des gewerbsmässigen reglementswidrigen Gebrauchs einer Garantie- und Kollektivmarke schuldig gemacht. Dafür kassieren sie eine bedingte Freiheits- und Geldstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem erhalten sie eine Geldbusse von je 2000 Franken und sie müssen der Agro-Marketing Suisse eine Parteientschädigung von 2403 Franken zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien haben Berufung angemeldet. (lrc)