In einer klassischen Glarner Kalberwurst befindet sich neben dem Fleisch vier bis acht Prozent Weissbrot. Was nicht darin enthalten sein sollte, ist Metall. Und trotzdem fand man in einer der Würste einen Anteil von 0,5 Prozent. Dass diese Mischung nicht gesund ist, musste ein Aargauer vor zwei Jahren erfahren.
Er kaufte die Glarner Kalberwurst in Affoltern am Albis ZH in einer Metzgerei, wie die «Südostschweiz» berichtet. Als er reinbiss, beschädigte das Metallstück nicht nur zwei Zahnkronen – ein Zahn musste sogar gezogen werden, weil er sich zu stark entzündete.
Der Metzger, von dem die Wurst stammte, erhielt damals einen Strafbefehl. Das Urteil: 3450 Franken Busse wegen fahrlässiger Körperverletzung. Doch der Metzger und sein Anwalt akzeptierten die Forderung nicht. Dies führte dazu, dass der Fall letzten Donnerstag vor Gericht verhandelt wurde.
Metzger bezweifelt Vorwurf
Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Beim Metallstück, das als Beweismittel sichergestellt wurde, handelt es sich um einen Verschluss der abgefüllten Därme. Im Strafbefehl wird erklärt, dass beim «maschinellen Befüllen der Würste mit der entsprechenden Brätmasse eine Darmhülle platzte» und das Metallteil beim Ausstreichen in die Wurstfüllmaschine geraten war.
Vor Gericht wird nun hinterfragt, ob dies wirklich so geschehen ist. Der Metzger bezweifelt es. Die Wurst soll in der Mitte geplatzt und zerschnitten gewesen sein und damit könnte gar kein Metall in die Wurst gelangen. Laut des Anwalts wurde die Situation «völlig falsch» dargestellt, schreibt die «Südostschweiz».
Die Wurst war trotzdem lecker
Der geschädigte Aargauer fordert 7000 Franken Genugtuung vom Metzger. Die Wurst sei nichtsdestotrotz fein gewesen, mit seiner Klage wolle er jetzt vor allem erreichen, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt oder ein Hinweis auf der Verpackung eingeführt wird. Die Zahnarztkosten übernimmt die Versicherung der Metzgerei.
Das Urteil soll schriftlich gefällt werden. (lrc)