Metzger vor Gericht
Aargauer verlor wegen Metallstück in Wurst einen Zahn

Ein Aargauer verletzte seine Zähne beim Reinbeissen in eine Wurst. In Glarus läuft nun der Gerichtsprozess.
Publiziert: 21.11.2022 um 12:37 Uhr
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Aktualisiert: 21.11.2022 um 19:21 Uhr
In Kalberwürsten soll sich neben Fleisch noch Weissbrot befinden. Was aber nicht erwünscht ist, sind Metalle. (Symbolbild)
Foto: Sobli

In einer klassischen Glarner Kalberwurst befindet sich neben dem Fleisch vier bis acht Prozent Weissbrot. Was nicht darin enthalten sein sollte, ist Metall. Und trotzdem fand man in einer der Würste einen Anteil von 0,5 Prozent. Dass diese Mischung nicht gesund ist, musste ein Aargauer vor zwei Jahren erfahren.

Er kaufte die Glarner Kalberwurst in Affoltern am Albis ZH in einer Metzgerei, wie die «Südostschweiz» berichtet. Als er reinbiss, beschädigte das Metallstück nicht nur zwei Zahnkronen – ein Zahn musste sogar gezogen werden, weil er sich zu stark entzündete.

Der Metzger, von dem die Wurst stammte, erhielt damals einen Strafbefehl. Das Urteil: 3450 Franken Busse wegen fahrlässiger Körperverletzung. Doch der Metzger und sein Anwalt akzeptierten die Forderung nicht. Dies führte dazu, dass der Fall letzten Donnerstag vor Gericht verhandelt wurde.

Metzger bezweifelt Vorwurf

Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Beim Metallstück, das als Beweismittel sichergestellt wurde, handelt es sich um einen Verschluss der abgefüllten Därme. Im Strafbefehl wird erklärt, dass beim «maschinellen Befüllen der Würste mit der entsprechenden Brätmasse eine Darmhülle platzte» und das Metallteil beim Ausstreichen in die Wurstfüllmaschine geraten war.

Vor Gericht wird nun hinterfragt, ob dies wirklich so geschehen ist. Der Metzger bezweifelt es. Die Wurst soll in der Mitte geplatzt und zerschnitten gewesen sein und damit könnte gar kein Metall in die Wurst gelangen. Laut des Anwalts wurde die Situation «völlig falsch» dargestellt, schreibt die «Südostschweiz».

Die Wurst war trotzdem lecker

Der geschädigte Aargauer fordert 7000 Franken Genugtuung vom Metzger. Die Wurst sei nichtsdestotrotz fein gewesen, mit seiner Klage wolle er jetzt vor allem erreichen, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt oder ein Hinweis auf der Verpackung eingeführt wird. Die Zahnarztkosten übernimmt die Versicherung der Metzgerei.

Das Urteil soll schriftlich gefällt werden. (lrc)

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