Eine Kontrolle und gleich zwei Vergehen: Ein Bordellbetreiber aus St. Gallen wurde für seine Suff-Fahrt im vergangenen September per Strafbefehl verurteilt. Aber nicht nur dafür, sondern auch für einen pikanten Bestechungsversuch. Um sich aus der Affäre zu ziehen, hatte der Mann den Polizisten kostenlosen Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten aus seinem Erotiketablissement angeboten, wenn sie ein Auge zudrücken und ihn ziehen lassen würden, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.
Dafür, dass der Mann sich betrunken hinters Steuer setzte, bekam er eine bedingte Geldstrafe aufgebrummt, dazu eine 4200 Franken hohe Busse. Ausserdem ist er seinen Führerausweis los.
1680 Franken Busse plus Verfahrenskosten
Danach folgte der zweite Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen schreibt darin, dass der Puffbetreiber «wissentlich und willentlich versuchte, zwei Mitarbeiter der Stadtpolizei mit Geld und einem Angebot von unentgeltlichem Geschlechtsverkehr mit Frauen in dem von ihm geführten Etablissement in St. Gallen zu bestechen.»
Dafür wird ihm nun versuchte, aktive Bestechung schweizerischer Amtsträger vorgeworfen. Auch hierfür muss der Mann tief in die Tasche greifen. Zusätzlich zum Suff-Strafbefehl wurde für die versuchte Bestechung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Hinzu kommt eine Busse von 1680 Franken sowie die Verfahrenskosten von 450 Franken. Aktuell gilt für den Mann die Unschuldsvermutung, da der Strafbefehl zur versuchten Bestechung noch nicht rechtskräftig ist. (ced)