«Wir haben alles genau gleich gemacht wie bei jeder anderen Person»
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Krüsi über Verunfallten:«Wir sind gleich vorgegangen wie bei jedem anderen Unfall»

Er führt über 400 uniformierte Polizistinnen und Polizisten
Chef der Regionalpolizei bei der Kapo St. Gallen baut betrunken Unfall

Im Kanton St. Gallen ist am Dienstag ein Mann betrunken verunfallt. Er krachte auf einem Parkplatz in mehrere abgestellte Anhänger. Blick-Recherchen zeigen jetzt: Es war Urs L.* (63), der Chef der Regionalpolizei bei der Kantonspolizei St. Gallen.
Publiziert: 11.08.2024 um 17:36 Uhr
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Aktualisiert: 11.08.2024 um 17:51 Uhr
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Das Auto des Leiters Regionalpolizei bei der Kantonspolizei St. Gallen wurde beim Unfall schwer mitgenommen.
Foto: Kantonspolizei St. Gallen
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Sandro ZulianReporter News

Die Medienmitteilung der Kantonspolizei St. Gallen am Mittwoch, 7. August, kam mit einem unscheinbaren Titel daher: «Weite: Selbstunfall». Gemäss Mitteilung fuhr ein 63-jähriger Mann mit seinem Auto auf dem Rheinweg vom Ort Weite in Richtung des Weilers Cholau auf dem Gemeindegebiet von Wartau im St. Galler Rheintal.

Weil ihm ein Auto entgegenkam, hielt der Mann auf einem Firmenareal an, um dieses passieren zu lassen. Danach gab er Gas. Er prallte erst auf zwei Anhänger, die auf dem Areal abgestellt waren, und krachte schliesslich frontal gegen einen weiteren. Dann blieb sein Auto stehen – Totalschaden. Der 63-Jährige wurde beim Unfall leicht verletzt und ins Spital gebracht. Der Sachschaden auf dem Areal: mehrere Zehntausend Franken.

«Eine Alkoholmessung zeigte einen zu hohen Wert. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen verfügte die Entnahme einer Blut- und Urinprobe», schrieb die Kantonspolizei St. Gallen. 

Polizisten lassen eigenen Chef blasen

Jetzt zeigen Blick-Recherchen: Das Unfallauto steuerte nicht irgendjemand, sondern der Chef der Regionalpolizei der Kantonspolizei St. Gallen, Urs L.*! «Ich kann Ihnen bestätigen, dass es sich dabei um die angesprochene Person handelt», sagt Hanspeter Krüsi, Leiter Kommunikation bei der Kantonspolizei St. Gallen. 

Der 63-jährige Urs L. ist Mitglied der Geschäftsleitung des 900 Personen starken, siebtgrössten Polizeikorps der Schweiz und gehört neben Kommandant Christian Aldrey (48) und sechs weiteren hohen Offizieren zum Führungsstab.

«Personalrechtliches Verfahren eingeleitet»

Unter seiner Leitung arbeitet die Hälfte aller Angestellten der Kantonspolizei St. Gallen, über 400 uniformierte Polizistinnen und Polizisten. Unter seinen Fittichen befinden sich alle vier Stützpunkte und 22 Polizeistationen. Sämtliche Patrouillen im Kanton St. Gallen – die unter anderem betrunkene Autofahrer aus dem Verkehr ziehen – hören auf sein Kommando. 

Für Blick war der fehlbare Chef nicht zu erreichen. Er lässt allerdings über Hanspeter Krüsi ausrichten, dass der Unfall in der Freizeit passiert sei. Krüsi sagt: «Er ist jetzt unfallbedingt krankgeschrieben. Es läuft ein Strafverfahren sowie ein Administrativverfahren. Zudem wurde ein personalrechtliches Verfahren eingeleitet.»

Blutalkoholwert unbekannt

Nach dem Vorfall sei alles gemäss Handbuch gelaufen, versichert Krüsi. «Wir haben eine Medienmeldung herausgegeben und einen Tag später das ganze Korps über das Vorgefallene informiert.» 

Doch weshalb wurde in diesem Fall nur von einem «zu hohen Alkoholwert» gesprochen? Meist scheut sich die Kantonspolizei nicht, in ähnlichen Fällen den genauen Blutalkoholwert zu nennen. «Oft macht man bei einem Unfall schnell einen Alkoholtest, damit man weiss, ob die Person überhaupt getrunken hat und man eine Blut- und Urinprobe veranlassen kann», erklärt Krüsi. Damit die Kommunikationsabteilung den Alkoholwert in eine Medienmitteilung schreibe, müssten zwei Tests vorliegen. Dass kein zweiter Test gemacht wird, könne an den Verletzungen der verunfallten Person liegen, so Krüsi. Das sei vorliegend der Fall gewesen.

Nur leichte Prellungen

Zu den Verletzungen des Kaderpolizisten sagt Krüsi: «Der Mann hatte nur leichte Prellungen und konnte das Spital am selben Abend wieder verlassen.» 

Der Fall des Regionalpolizei-Chefs liegt nun bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

* Name geändert 

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