Kein Freispruch für F. S.
19 Jahre Haft für Ganterschwil-Mörder bestätigt

Der Nordmazedonier F. S. brachte 2015 den Nebenbuhler seiner Geliebten um. Dafür wurde er zu 19 Jahren Haft verurteilt. F. S. zog das Urteil weiter, wollte einen Freispruch. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigt nun aber die Haftstrafe.
Publiziert: 01.04.2021 um 16:44 Uhr
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Aktualisiert: 02.05.2021 um 19:00 Uhr
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19 Jahre Haft: F. S. (35) soll im Jahr 2015 seinen Nebenbuhler A. V. (†36) eliminiert haben.
Foto: Claudio Meier

Es war kaltblütiger Mord! Weil sich seine Geliebte gegen ihn entschieden hatte, feuerte F. S.* 2015 in Ganterschwil SG ein ganzes Magazin seiner Waffe auf seinen Konkurrenten ab. Dessen Angebetete musste alles mit anschauen. Mitte März wurde F.S. dafür vom Kreisgericht Toggenburg zu 19 Jahren Haft verurteilt. Sein mitangeklagter Gehilfe M. R.* wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Beide legten Beschwerde ein und verlangten Freisprüche. Nun sagt das St. Galler Kantonsgericht: Die Haftstrafen bleiben bestehen!

Das Kantonsgericht sieht es als erwiesen an, «dass der Haupttäter sein Opfer skrupellos getötet und damit den Tatbestand des Mordes erfüllt hat», heisst es in der kurzen Begründung. Der Mitbeschuldigte habe dazu Hilfe geleistet. Es habe sich um ein faires Verfahren gehandelt, insbesondere sei das Recht auf eine angemessene Verteidigung gewährleistet gewesen.

Im Bordell verhaftet

In der Berufungsverhandlung hatte der Staatsanwalt die Tat vom September 2015 einen «Vergeltungs- und Beseitigungsakt» genannt. S. habe ein Verhältnis mit einer Frau gehabt, die er unbedingt heiraten wollte, um nicht aus der Schweiz ausreisen zu müssen. Doch die Beziehung scheiterte und die Frau entschied sich für einen 36-jährigen Slowaken. Diesen Konkurrenten habe er aus dem Weg räumen wollen.

In der Darstellung der Anklage sah der Ablauf so aus: Der Nordmazedonier liess sich vom 56-jährigen Schweizer nach Ganterschwil fahren. Auf einem Feldweg entdeckte er die Frau und den Slowaken. Er stieg aus dem Auto und feuerte mehrere Schüsse auf den Nebenbuhler ab. Danach stiess er seinem Opfer auch noch ein Messer in die Brust. Wenige Stunden später wurden er und sein Gehilfe in einem Bordell am Bodensee verhaftet.

Gehilfe belastet ihn

Ein Geständnis lag nicht vor. Wie schon vor dem Kreisgericht Toggenburg verweigerte der Hauptangeklagte die Aussage. Sein Gehilfe bestätigte aber bei der Befragung, dass der Nordmazedonier aus dem Auto ausgestiegen und «gleich geschossen» habe.

Der Verteidiger des 35-Jährigen verlangte einen Freispruch und erklärte, sein Mandant sei von der ersten Pflichtverteidigerin nur mangelhaft vertreten worden. Niemand habe gegen die einseitige Untersuchung interveniert. Es gebe erhebliche Zweifel am angeklagten Sachverhalt.

Der Staatsanwalt entgegnete, es habe keinen vorschnellen Untersuchungsfokus gegeben. Die Anklage stütze sich auf die Erklärungen des Gehilfen ab, aber auch auf die Schilderungen der Frau, die bei der Tat direkt neben dem Opfer stand. Diese Aussagen seien im Kern glaubhaft. (SDA/vof)

*Namen geändert

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