Mörder von Ganterschwil SG fordert Freispruch
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Nebenbuhler hingerichtet:Mörder von Ganterschwil SG fordert Freispruch

Nordmazedonier F. S. (34) richtete Nebenbuhler hin
19 Jahre Knast für Mörder von Ganterschwil SG

Es war kaltblütiger Mord! Weil sich seine Geliebte gegen ihn entschieden hatte, feuerte F. S. 2015 ein ganzes Magazin seiner Waffe auf seinen Konkurrenten ab. Dessen Angebetete musste alles mit anschauen. Jetzt hat das Kreisgericht Toggenburg sein Urteil gefällt.
Publiziert: 23.03.2020 um 08:14 Uhr
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Aktualisiert: 23.03.2020 um 09:20 Uhr
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19 Jahre Haft: F. S. (34) soll im Jahr 2015 seinen Nebenbuhler A. V. (†36) eliminiert haben.
Foto: Claudio Meier
Marco Latzer

Im Gerichtsall verzieht F. S.* (34) vor bald drei Wochen keine Miene und verweigert kurzerhand die Aussage. Dabei wiegen die Vorwürfe gegen den Nordmazedonier schwer: Er muss sich vor dem Kreisgericht Toggenburg verantworten, weil er seinen slowakischen Nebenbuhler A. V.* (†36) regelrecht hingerichtet haben soll (BLICK berichtete)

Zum blutigen Ende der kuriosen Dreiecksbeziehung kommt es im September 2015. Zwischen den beiden Männern steht eine Frau: die Schweizerin M. W.* (43). Sie hatte, während das spätere Opfer A. V. wegen Diebstählen im Gefängnis sass, eine Beziehung mit F. S. begonnen. Als die alte Liebe wieder freikommt, zerbricht die Liaison mit dem Nordmazedonier.

Abgepasst und erschossen

Mit tödlichen Konsequenzen: F. S. lässt sich von seinem Schweizer Komplizen M. R.* (55) kurzerhand zum Wohnort des Paares in Ganterschwil SG fahren, wo er die beiden abpasst. Dort steigt der Abgewiesene aus dem Auto und schiesst das ganze Magazin einer Militärpistole auf den Slowaken ab. Anschliessend sticht F. S. auch noch mit einem Messer auf den sterbenden A.V. ein.

Dafür wird F. S. nun unter anderem wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren verurteilt. «Die äussere Ausführung der Tat zeugt von einer aussergewöhnlichen Kaltblütigkeit und Grausamkeit», schreibt das Kreisgericht Toggenburg in der Kurzbegründung des Urteils am Montag.

Mörder handelte mit «erschreckender Gefühlskälte»

Der Beschuldigte, so heisst es weiter, habe «krass egoistisch» das Ziel verfolgt, seinen Nebenbuhler aus dem Weg zu räumen, und die Lebenspartnerin des Opfers, welche alles mitansehen musste, auch noch zu bestrafen.

Von «erschreckender Gefühlskälte» zeuge zudem der Umstand, dass sich F. S. und sein Komplize M. R. nach der Tat in einem Bordell in Staad SG vergnügten. Dort konnten die beiden Männer einige Stunden nach der Tat von der Polizei verhaftet werden.

Mittäter M. R. wird durch das Kreisgericht Toggenburg der Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung sowie des Vergehens gegen das Waffengesetz für schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Schweizer Taxifahrer hatte F. S. die Tatwaffe beschafft und den Nordmazedonier ohne Aufenthaltsbewilligung nach Ganterschwil chauffiert.

Urteile noch nicht rechtskräftig

In der Verhandlung sah sich M. R. selbst als ein Opfer von F. S., den er dem Gericht als eiskalten Killer beschrieb: «Der hat voll abgedrückt. Es war eine Hinrichtung auf offenem Feld. Und ich sass im Auto und musste alles mitansehen!»

Die beiden Schuldsprüche sind noch nichts rechtskräftig. Daher gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Der des Mordes verurteilte F. S. gilt als nicht geständig und hatte während des Prozess via Verteidiger versucht, die Tat mit einer Komplotttheorie M.R . und seiner Ex-Geliebten M. W. in die Schuhe zu schieben.

*Name geändert

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