Der Präsident des Glarner Kantonsgerichts, Daniel Anrig, ist unbescholten. Trotzdem empören sich Bürger immer wieder über ihn. Zuletzt in einer Zuschrift an die «Glarner Nachrichten». Er habe sich schon lange gefragt, wie lange es noch gehe, bis endlich jemand auf diesen Daniel Anrig in seiner Funktion als Präsident des Kantonsgerichts aufmerksam mache, schreibt der Leser und wirft die Frage auf, ob Anrig in seinem Amt überhaupt noch tragbar ist.
Auslöser für die Zuschrift des wütenden Bürgers ist ein Bericht über Daniel Anrig, der vor Gericht stand, weil er einen Nebenbuhler mit einer Motorsäge bedroht haben soll. Doch bei diesem Daniel Anrig handelt es sich nicht um den Glarner Gerichtspräsidenten. Vielmehr geht es um seinen Namensvetter, der bereits als Kommandant der päpstlichen Schweizergarde, in mehreren polizeilichen Führungspositionen sowie als Gemeindeschreiber von Zermatt VS für Schlagzeilen sorgte.
«Schaltet und waltet, wie es ihm beliebt»
Die «Glarner Nachrichten», Regionalausgabe der «Südostschweiz», zitieren weiter aus der Zuschrift des Lesers: «Was im Bericht leider fehlt, ist die Tatsache, dass Anrig als Präsident des Kantonsgerichts – man höre und staune – seit Jahren über andere richtet und dabei schaltet und waltet, gerade wie es ihm beliebt.»
Für Richter Anrig eine unerfreuliche Verwechslung. «Aber was soll ich tun?» Er freue sich darüber, dass die Verwechslungsgefahr nun thematisiert werde. Er könne mit seiner Situation jedoch gelassen umgehen, so der Richter weiter. «Vielmehr tun mir die Angehörigen meines bekannteren Namensvetters leid, besonders seine vor kurzem erwachsen gewordenen Kinder.»
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Urteil wurde noch nicht eröffnet
Ex-Gemeindeschreiber Anrig hat sechs Kinder von drei verschiedenen Frauen. Das jüngste ist erst drei Jahre alt. Zur Drohung mit der Motorsäge soll es im November 2022 gekommen sein, als der Mann seine Tochter besuchen wollte und dort auf den Ex der Mutter traf. Anrig wurde in der Folge in Untersuchungshaft gesteckt.
Die Vorwürfe gegen ihn wurden Mitte Mai vor dem Bezirksgericht Meilen ZH verhandelt. Anrig bestritt die Drohung mit der Kettensäge. Das Urteil wurde noch nicht eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.