Entscheid des Bundesgerichts
Glarner Verkehrsschild-Rebell kassiert saftige Strafe

Ein Glarner wurde für das eigenmächtige Entfernen eines Verkehrsschilds bestraft. Das Bundesgericht bestätigte eine bedingte Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu 810 Franken plus Busse für die Demontage auf seinem Grundstück.
Publiziert: 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 12:41 Uhr
Das Bundesgericht findet die Strafe berechtigt.
Foto: LAURENT GILLIERON

Auf einen Blick

  • Glarner demontiert Verkehrsschild auf eigenem Grundstück, Bundesgericht bestätigt Verurteilung
  • Mann führt seit Jahren Auseinandersetzung mit Gemeinde Glarus Nord
  • Bedingte Geldstrafe von zwölf Tagessätzen zu 810 Franken plus Busse
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Ein Glarner hat eigenhändig ein auf seinem Grundstück verankertes Verkehrsschild mitsamt Metallstange demontiert. Das Bundesgericht hat nun seine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von zwölf Tagessätzen zu 810 Franken und einer Busse bestätigt.

Irgendwann zwischen Mai 2017 und März 2018 hat der Beschwerdeführer die Signalisation entfernt. Wann genau ist nicht klar, aber aufgrund von Indizien ist der Mann verurteilt worden. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts hervor.

Der Glarner hatte der Gemeinde Glarus Nord vom Februar bis Juni 2017 dreimal geschrieben und die Entfernung der Signalisation verlangt. In seinem letzten Brief an den Gemeindepräsidenten schrieb er, es sei somit klar, «ich werde die Tafel entfernen und Dir in Rechnung stellen, mit den pauschal 200 Franken zahlbar innert 10 Tagen».

Jahrelanger Streit

Eine solche Rechnung stellte der Mann der Gemeinde zwar nie, aber dennoch durften die Vorinstanzen aufgrund der weiteren Fakten davon ausgehen, dass er die Verkehrstafel entfernt hat. Vor Bundesgericht machte er geltend, dass die kantonalen Instanzen den Sachverhalt nicht korrekt festgehalten hätten. Dies hat er jedoch nicht ausreichend begründet, wie das höchste Schweizer Gericht in seinem Urteil schreibt.

Der Glarner führt offenbar seit Jahren eine «facettenreiche Auseinandersetzung» mit der Gemeinde, wie es im Bundesgerichts-Urteil heisst. So habe er die Gemeinde in einem Fall betrieben, weil sie eine von ihm gestellte Rechnung nicht beglich.

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