Auf einen Blick
- Glarner Regierung streicht eine Sparmassnahme
- Fehler im Sparprogramm entdeckt dank Berichterstattung
- Kanton Glarus wollte 60'000 Franken sparen
Am 3. Oktober hatte die Glarner Regierung, alle voran Finanzdirektor Markus Heer, über das Sparprogramm des Kantons informiert. «Aufgrund der angespannten finanziellen Lage» sollten 7,6 Millionen Franken eingespart werden.
Eine der Massnahmen, Punkt C.50, des Sparpakets sah vor, verurteilte Straftäter frühzeitig aus der «kleinen Verwahrung» zu entlassen. Konkret hiesse das: Einzelne Straftäter und Straftäterinnen, die zu einer stationären Therapie verurteilt wurden, sollten, «sofern aus Sicherheitsgründen vertretbar» und bei einem «günstigen Verlauf», frühestmöglich entlassen werden.
Glarus versprach sich 66'000 Franken mehr im Haushalt
Durch die daraus eingesparten Vollzugskosten versprach sich der Kanton Glarus für das Jahr 2025 ein Sparpotenzial von 60’000 Franken. In einem Kommentar kritisierten die «Glarner Nachrichten» daraufhin: «Entweder sassen Glarner Straftäter zu lange oder sie werden zu früh herausgelassen.»
Und siehe da: «Der Glarner Regierungsrat hat mittels Zirkularbeschluss diese Sparmassnahme gestrichen», teilte der Medienverantwortliche des Kantons, Roland Wermelinger, im Anschluss mit. Doch wer jetzt glaubt, diese Entscheidung sei aufgrund des Kommentars gefällt worden, irrt.
Ein Sparprogramm ohne Sparmöglichkeit
Dank der Berichterstattung habe man lediglich festgestellt, dass es sich bei diesem Vorgang um gar keine Sparmassnahme handle. Denn: Zwar würden voraussichtlich tatsächlich Straftäter aus der kleinen Verwahrung entlassen. Aber weder sei das ein Automatismus, noch eine Massnahme, die man beim Kanton aktiv steuern könne. Folglich habe sie auch nichts im Sparkatalog der Regierung verloren.
Doch warum war C.50 dann im Sparprogramm der Regierung gelandet? Welminger vermutet eine unglückliche Verkettung von Fehlern. Zudem lese sich die endgültige Formulierung der Massnahme als Sparmöglichkeit. Die vermeintliche Sparmassnahme wurde von unten nach oben durch alle behördlichen Instanzen durchgereicht. Und bis zur Berichterstattung der «Glarner Nachrichten» habe niemand den Fehler bemerkt. Nach Veröffentlichung des Berichts wurde Punkt C.50 aber umgehend von der Glarner Regierung gelöscht.