Brutaler geht es kaum. Im Oktober tötet Anna F.* (54) ihre Mieterin Marianne G.* (†62) im Keller ihres Hauses in Bottighofen TG mit einem Kopfschuss. Danach zerstückelt die ukrainische Vermieterin die Leiche ihres Opfers und entsorgt den grössten Teil der sterblichen Überreste in Plastiksäcken abgepackt im Müllcontainer. Nur den Kopf mit der Schusswunde platziert sie in einem Waldstück bei Egnach TG, wo der Schädel nach einigen Wochen von einem Anwohner (26) gefunden wird (BLICK berichtete).
Ehemann darf mit Anna F. nicht über Tat sprechen
Auch über einen Monat nach der Festnahme von Anna F. und deren Geständnis ist noch nicht klar, weshalb die Osteuropäerin, die schon seit vielen Jahren in der Region lebt, derart ausgerastet ist. Marianne G. soll der Vermieterin aber im Vorfeld der Tat über Monate hinweg die Miete schuldig geblieben sein.
«Das kann nicht der alleinige Grund gewesen sein», sagt nun Ernst F.*, der Ehemann von Anna F., zu BLICK. «Bei uns ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass jemand die Miete nicht zahlen konnte.»
Seiner Gattin gehe es im Gefängnis den Umständen entsprechend gut, sagt der Ehemann. Er habe sie dort bereits besuchen können. Es sei ihnen aber nicht gestattet, sich über die Tat auszutauschen. Die drängendsten Fragen bleiben damit auch für den Mann, der seit über 20 Jahren mit Anna F. verheiratet ist, vorerst unbeantwortet.
«Sie könnte von der Mieterin provoziert worden sein!»
«Die Tat ist noch immer absolut unerklärlich für mich. Ich kann mir es so erklären, dass sie von der Mieterin provoziert wurde», so Ernst F. Die Ukrainerin, die von weiteren Bekannten als lebensfreudig, aber auch impulsiv und aufbrausend beschrieben wird, wäre demnach schlicht ausgerastet.
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft möchte die Hintergründe des brutalen Verbrechens zurzeit nicht im Detail kommentieren. Die Rekonstruktion würde noch eine Weile in Anspruch nehmen, so Mediensprecher Marco Breu auf BLICK-Anfrage.
Psychologisches Gutachten soll Klarheit bringen
Es gebe Beweismittel, die der Beschuldigten noch vorgehalten werden müssten, zudem gelte es die forensisch-psychiatrische Begutachtung abzuwarten. «Allenfalls wird jenes Gutachten Hinweise auf die genauen Beweggründe und das Nachtatverhalten, etwa das Deponieren des Kopfes, liefern», so Breu.
Die Tatwaffe, eine Pistole, hatte Anna F. auf legalem Wege in ihren Besitz gebracht.
«Das Vorgefallene bereitet mir grosse Mühe, ich habe deswegen psychische Probleme und kann seit einem Monat nicht mehr arbeiten», sagt Ernst F. Man dürfe nicht vergessen, dass nebst Marianne G. auch er ein Opfer dieser schrecklichen Tat geworden sei.
*Namen geändert