Ohne Papiere untergetaucht
Kinderschänder K. ist in der Schweiz kein Einzelfall

Ein Kinderschänder aus Afghanistan wurde von Deutschland in die Schweiz abgeschoben. Wo der Flüchtling sich jetzt befindet, ist unklar. Er ist untergetaucht. Dass abgelehnte Asylbewerber einfach verschwinden, ist kein Einzelfall.
Publiziert: 17.02.2023 um 10:17 Uhr
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Aktualisiert: 17.02.2023 um 13:30 Uhr
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Der Kinderschänder Emran K. ist untergetaucht. Die Deutschen konnten ihn nicht abschieben und brachten ihn deswegen zu uns in die Schweiz.
Foto: Reinhard Roskaritz / BILD
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Johannes HilligRedaktor News

Er dürfte gar nicht mehr hier sein, sondern müsste längst wieder in seiner Heimat sein. Doch jetzt ist Emran K.* (35) verschwunden. Untergetaucht. Wo sich der verurteilte Kinderschänder aus Afghanistan befindet, ist unklar. Deutschland hatte den Bauarbeiter in die Schweiz abgeschoben, weil er einst illegal über die Schweiz nach Deutschland eingereist war. Eine Notlösung.

Denn Emran K. wurde bereits einmal nach Afghanistan abgeschoben, kam aber wieder zurück. Nach der Machtübernahme der Taliban schieben weder Deutschland noch die Schweiz abgewiesene Asylbewerber nach Afghanistan ab. Also entschieden sich unsere Nachbarn dafür, den Kinderschänder in die Schweiz zu schaffen.

In Crocs vor dem Migrationsamt geflüchtet

Dass Flüchtlinge ohne gültige Papiere einfach so verschwinden, ist kein Einzelfall. Schon 2018 geriet das Staatssekretariat für Migration (SEM) mächtig in die Kritik, nach dem die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) herausgefunden hatte, dass unklar ist, was mit 45 Prozent der abgelehnten Asylbewerber passiert. «Die Datenverwaltung des SEM ist ineffizient, fehleranfällig und von beschränktem Nutzen», erklärte die GPK in ihrem Bericht.

Das beweist zum Beispiel auch der Fall von Amin T.* aus Tunesien. Bereits 2014 war sein Asylantrag abgelehnt worden. Trotzdem blieb er in der Schweiz, beging mehrere Straftaten. Schliesslich wurde er in Olten SO vor Gericht gestellt und kassierte dort einen Landesverweis von acht Jahren. Wo sich der Tunesier aufhält, wissen die Behörden nicht. Unfassbar: T. konnte beim Ausstieg aus dem Gefangenenfahrzeug vor dem Migrationsamt in Aarau in Crocs flüchten. Er rannte einem Securitas-Mitarbeiter einfach davon. Die Polizei fahndet seither mit einem Foto nach dem Mann. Bisher ohne Erfolg.

Flüchtling ging auf Raubzüge und auf Polizisten los

Auch Moestafa K.* tanzte den Schweizer Behörden auf der Nase herum. Ebenfalls ohne Papiere und mit abgelehnten Aslybescheid blieb er einfach in der Schweiz. Dabei hätte er seit 2016 längst in seiner Heimat Marokko sein müssen. Das Problem: Moestafa K. hatte, wie viele andere Asylsuchende, keine Reisedokumente mehr. Marokko hätte ihn identifizieren müssen, ehe er einreisen darf, und tat es einfach nicht. Und so konnte K. in der Schweiz bleiben und sein Unwesen treiben. Er ging auf Raubzüge und auf Polizisten los. Wo sich K. heute aufhält, ist unklar. Auch er ist einfach untergetaucht. Verschwunden.

Anders erging es Dawit aus Eritrea. Auch er bekam einen abgelehnten Asylbescheid, konnte aber nicht abgeschoben werde. Eritrea nimmt keine Landsleute auf, die nicht freiwillig nach Hause gehen. Rechtlich existierte er in der Schweiz nicht mehr. Er bekam eine Nothilfe. Acht Franken pro Tag. Gerade so viel zum Überleben. Mit dem Ziel: Das Leben hierzulande unangenehm zu machen und den Aufenthalt so günstig wie möglich für die Schweiz zu machen. Die Strategie ging auf. Dawit verliess die Schweiz und fand in Deutschland ein neues Zuhause.

* Namen geändert

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