Die hohen Sozialhilfekosten, die Ausländer verursachen, sorgen immer wieder für Empörung in der Schweiz. Einschliesslich der Personen mit Asylhintergrund waren 2016 insgesamt 8,8 Prozent aller Drittstaatsangehörigen auf die Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Zum Vergleich: Das Sozialhilferisiko der Schweizerinnen und Schweizer betrug 2016 insgesamt 2,3 Prozent.
Nun will der Bundesrat den Zugang zum Auffangnetz Sozialhilfe einschränken. Direkt umsetzen will er folgende Massnahmen:
- Das Bundesamt für Statistik soll regelmässig ausweisen, wie viele Ausländer Sozialhilfe beziehen.
- Bei der Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen von Personen, welche erhebliche Sozialhilfekosten verursachen, braucht es die Zustimmung des Staatssekretariats für Migration (SEM).
- Zudem wird das Justizministerin Karin Keller-Sutter Empfehlungen erarbeiten, damit künftig in allen Kantonen ein einheitlicher Begriff der Sozialhilfekosten im Ausländerbereich verwendet wird.
Für andere Massnahmen braucht es eine Gesetzesänderung. Diese wird Keller-Sutter bis in einem Jahr ausarbeiten. Es geht dabei um folgende Massnahmen:
- Die Integrationsvoraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an vorläufig Aufgenommene in Härtefällen soll präzisiert werden.
- Auch jene, die eine C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) haben, sollen diese schneller verlieren können, wenn sie Sozialhilfe beziehen.
- In den ersten drei Jahren in der Schweiz soll das Anrecht auf Sozialhilfe eingeschränkt werden.
All diese Massnahmen sollen aber nur für Drittstaatenangehörige gelten – das heisst, nicht für EU-Ausländer. Dies verbietet die Personenfreizügigkeit.
Gefordert hatte die Verschärfungen der Ständerat. Er beauftragte den Bundesrat zu untersuchen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, damit der Bund die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einschränken oder ausschliessen kann. (sf)