In einem Wohngebiet im Kanton Zürich liess eine Gruppe Jugendlicher Feuerwerk ab. Es war soeben Neujahr 2022 geworden. Ein Anwohner aber fühlte sich dadurch derart in seiner Nachtruhe gestört, dass er zu Methoden griff, die ihn heute teuer zu stehen kommen.
Als die Gruppe seine Bitte ignorierte, das Feuerwerk nicht unmittelbar neben seinem Wohnhaus zu zünden, begann er, die Jugendlichen als «Arschlöcher» und «Idioten» zu betiteln. Als er damit sein Ziel auch nicht erreichte, kam er zehn Minuten später zurück und zündete in seinem Garten im Dunkeln ohne Vorwarnung einen «Mega Thunder», einen kräftigen Böller, und warf diesen über die 1,40 Meter hohe Gartenmauer in Richtung der Jugendlichen. Der Thunder landete und explodierte nur wenige Meter neben der Gruppe – ein Splitter verletzte jemanden an der Hand.
Direkt danach rief er den Jugendlichen zu, dass er eine «Pumpi» holen werde – seine Pumpgun. Doch dazu kam es nicht mehr. Kurz darauf fuhr die Polizei vor und nahm den Mann fest. Eine Überwachungskamera hatte den ganzen Vorfall festgehalten. Der Mann verbrachte Neujahr im Gefängnis.
Bei der Hausdurchsuchung entdeckten die Ermittler acht weitere Mega Thunder sowie zwei verbotene Pfeffersprays, versteckt in einem Bücherregal und einer Schublade im Foyer.
Weil Sprengstoff zum Einsatz gekommen war, übernahm das Fedpol die Ermittlungen, die Bundesanwaltschaft führte das Verfahren. In der Anklageschrift schreibt diese, dass der Thunderdie Gruppe nur durch Zufall nicht direkt getroffen und ihnen potenziell schwere Körperverletzungen zugefügt habe.
Die Nachtruhe wurde teuer
Der Mega Thunder ist ein Feuerwerk der Kategorie F3. Das heisst, er darf nur in Fachgeschäften und an Erwachsene verkauft werden. Er muss in einer Mindestdistanz von 25 Metern zu Menschen und Gebäuden gezündet werden. Ansonsten kann er erhebliche Verletzungen verursachen – vom Gehörtrauma über Blutergüsse bis zum Verlust des Auges.
Der Beschuldigte musste sich kürzlich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona TI verantworten. Für den Einzelrichter war klar, dass sich der Mann der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase, der Körperverletzung, Beschimpfung, Drohung und des Verstosses gegen das Waffengesetz schuldig gemacht hatte. Er verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Geldstrafe von 3000 Franken, beides bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Definitiv zahlen muss er die Verfahrenskosten von 7400 Franken und, «sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben», auch die Rechnung seines Verteidigers: 10'647 Franken.
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