Wer in der Schweiz von Sterbehilfe Gebrauch machen möchte, nimmt in der Regel das Medikament Natrium-Pentobarbital ein. Um kurz darauf einzuschlafen, in ein Koma zu fallen und zu sterben.
Jetzt soll eine weitere Methode dazukommen. Wie Swissinfo berichtet, soll eine Suizidkapsel namens «Sarco» in der Schweiz zugelassen worden sein. Die im 3D-Printer gedruckte Kapsel wird von einem in Australien registrierten Unternehmen «Exit International» hergestellt. Bisher existieren zwei Prototypen. Der dritte, der hierzulande zum Einsatz kommen soll, wird derzeit in den Niederlanden gedruckt.
Exit-International-Gründer Philip Nitschke sagt: «Die Maschine kann zum Sterben an jeden beliebigen Ort gebracht werden. Das kann in einer idyllischen Umgebung im Freien sein oder in die Räume einer Sterbehilfe-Organisation.»
Dass in der Schweiz künftig in einer Suizidkapsel gestorben werden könnte, sorgt nun international für Schlagzeilen. Als «Tesla des Todes» beschreibt die «Newsweek» das Gerät – und der «Business Insider» glaubt, die Schweiz könnte das erste Land sein, in welchem die Kapsel legal zum Einsatz kommt.
Tod durch Sauerstoffmangel
Wie funktioniert der«Sacro»? Die Person legt sich zuerst in die Kapsel. Diese sei «sehr bequem», versichert Nitschke. Dann muss man in einem Online-Test Fragen beantworten, bevor man einen Code erhält und die Kapsel via einen Knopf von innen aktivieren kann. Somit braucht es auch keine ärztliche Aufsicht.
Nach der Aktivierung der Kapsel wird der Innenraum, der auf ein Gerät montiert ist, mit Stickstoff geflutet. Der Sauerstoffgehalt sinkt in diesem Prozess schnell auf ein Prozent. Wie Nitschke erklärt, fühle sich die Person leicht desorientiert und vielleicht auch etwas euphorisch. Der Vorgang dauere lediglich 30 Sekunden. «Der Tod tritt durch Hypoxie und Hypokapnie ein, also durch einen Mangel an Sauerstoff bzw. Kohlendioxid. Es gibt keine Panik, kein Erstickungsgefühl.»
Sterbehilfeorganisationen sind skeptisch
Sarco soll nächstes Jahr in der Schweiz zum Einsatz kommen. Nitschke hofft, die Kapseln in Zusammenarbeit mit den lokalen Sterbehilfe-Organisationen anbieten zu können. Diese sind zurzeit aber noch skeptisch gegenüber der Suizidkapsel. Der Vizepräsident von Exit, Jürg Wiler, sagt gegenüber dem «Tages Anzeiger»: «Es bleiben viele Fragen offen. Unter anderem ist unklar, welches der genaue Inhalt des erwähnten Rechtsgutachtens für eine Legalisierung ist und von wem dieses stammt.»
Der ehemalige Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich Andreas Brunner kritisiert, dass die Urteilsfähigkeit der Sterbewilligen mittels Onlinetest geprüft werden soll. «Das geht meiner Meinung nach nicht», sagt er. «Bei der Urteilsfähigkeit gibt es eine grosse Grauzone, etwa durch eine beginnende Demenz oder eine Altersdepression.»
Er bezweifle, dass eine künstliche Intelligenz dies erfassen könne. Bevor die Suizidkapsel also tatsächlich zum Einsatz kommt, müssen noch einige rechtliche Fragen geklärt werden. (man/gin)
Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in Krisen und für ihr Umfeld da:
- Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143 www.143.ch
- Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147 www.147.ch
- Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch
Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net
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Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben
- Refugium – Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
- Nebelmeer – Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net