Eine Widerhandlung gegen diese Verfügung werde mit einer Busse bestraft, teilte die Stadt Aarau am Dienstag mit. Mit ihrem Entscheid stützte die Exekutive den Beschluss der Abteilung Sicherheit der Stadt Aarau, die das Gesuch für eine Demonstration bereits in erster Instanz abgelehnt hatte. Das Aktionsbündnis zog diese Ablehnung an den Stadtrat weiter. Nun kann es vor dem Aargauer Regierungsrat Beschwerde gegen den Entscheid des Stadtrates führen.
Diesem sei eine Interessenabwägung vorausgegangen, sagte die zuständige Stadträtin Suzanne Marclay-Merz (FDP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Auf der einen Seite habe die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit gestanden, auf der anderen die Gesundheit der Bevölkerung – auch der Teilnehmenden – und die öffentliche Sicherheit.
8000 Personen wären erwartet
Die Organisatoren hätten mit bis zu 8000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet. Sie seien nicht bereit gewesen dafür zu sorgen, dass die Maskentragepflicht und die Abstände eingehalten würden, sagte Marclay-Merz weiter.
Auch die Gemeinde Wettingen AG hatte das Gesuch für eine Demonstration am 8. Mai abgelehnt. Die jüngsten Ereignisse mit Kundgebungen in verschiedenen Schweizer Ortschaften hätten gezeigt, dass ab einer gewissen Zahl von Teilnehmenden die Maskentragepflicht nicht mehr durchgesetzt werden könne, teilte der Gemeinderat Wettingen am vergangenen 12. April mit.
Am letzten Samstag demonstrierten in Rapperswil-Jona SG rund 4000 Personen – die meisten ohne Masken – gegen die Corona-Massnahmen. Die nicht bewilligte Kundgebung verlief friedlich, die Polizei hielt sich zurück. (SDA)