Er liebt schnelle Autos – zu sehr. Als Mike M.* (26) im Juni 2019 im Baselbiet einen 570 PS starken McLaren für eine Probefahrt mietete, drückte er rücksichtslos aufs Gaspedal.
Die Folge: Er raste nach einem Überholmanöver mit fast 100 km/h in eine unübersichtliche Kurve bei Dornach SO hinein, verlor die Kontrolle und knallte frontal gegen einen Velofahrer. Mit lebensgefährlichen Verletzungen musste der damals 38-jährige Velofahrer ins Spital geflogen werden. Dafür wurde ihm vor dem Solothurner Obergericht der Prozess gemacht. Mit dem Urteil: M. muss ein Jahr in den Knast. Das berichtet SRF.
Zuvor war er in erster Instanz deutlich härter bestraft worden. Er hätte drei Jahre und 8 Monate in den Knast gemusst. Damals wurde er wegen versuchter, vorsätzlicher Tötung verurteilt. Das sah das Obergericht anders. M. wurde nun wegen schwerer, fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Velofahrer hatte 24 Knochenbrüche
Kurz nach dem tragischen Unfall zeigte sich der McLaren-Rowdy völlig aufgelöst: «Es tut mir unglaublich leid», sagte M damals. Auch seine Mutter nahm ihn im Gespräch mit Blick in Schutz: «Er fährt doch sonst wie ein Opa und hat noch nie einen solchen Fehler gemacht!» Dennoch war klar: Der Jurassier muss sich für seinen Leichtsinn vor Gericht verantworten.
Im Oktober 2021 stand M. vor dem Richteramt Dorneck-Thierstein in Dornach SO. Auch das Opfer sagte vor Gericht aus: Der Velofahrer habe 24 Brüche erlitten, sei siebenmal operiert worden, musste lange im Rollstuhl sitzen und ist nur noch zu 30 Prozent arbeitsfähig. Er habe in der Therapie wieder lernen müssen, aufs Velo steigen zu können.
Der Angeklagte erklärte, dass er auf einen Aussichtspunkt habe fahren wollen und diese Strecke gekannt habe. Sein waghalsiges Überholmanöver rechtfertigte M.: «Ich war mir jeden Moment sicher, dass ich dort überholen konnte.» Er hätte nicht das Risiko auf sich genommen, wenn er gewusst hätte, dass er jemanden in Gefahr bringt. «Vor allem nicht mich selber.»
«Ich hätte mein Leben nicht aufs Spiel gesetzt»
Das Gericht verurteilte ihn schliesslich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. M. war unter anderem der versuchten vorsätzlichen Tötung und der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. «Es war reines Glück, dass der Velofahrer noch am Leben ist», sagte der Gerichtspräsident. Dieser werde bis zum Ende seines Lebens mit den schweren Unfallfolgen leben müssen. M. habe aus «purem Egoismus» gehandelt.
M. sowie die Staatsanwaltschaft erhoben Berufung. Der Fall wurde weiter ans Solothurner Obergericht gezogen. Am Montag musste sich der McLaren-Rowdy abermals für den tragischen Unfall verantworten, berichtet die «bz». Sein Verteidiger sei davon überzeugt, dass es sich um fahrlässige schwere Körperverletzung handle. Deshalb halte er eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren für angemessen.
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Erneut beteuerte M., dass er kein Risiko eingegangen sei: «Wenn ich nicht sicher gewesen wäre, hätte ich nicht überholt. Ich hätte mein Leben nicht aufs Spiel gesetzt.» Vor Obergericht wiederholte er, dass es ihm leid tue. Der tragische Unfall lasse ihn nicht los. Deshalb befinde er sich in Psychotherapie. Den Führerausweis, den er abgeben musste, besitzt er derweil wieder. Hinters Steuer setze er sich allerdings nur noch selten. (bab)
* Name geändert