Grosse Spannung am Donnerstag um 16 Uhr im Gerichtssaal in Dornach SO. Wie viele Jahre muss der McLaren-Rowdy Mike M.* (25) ins Gefängnis? Das Gericht kannte kein Pardon: Es verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. M. ist unter anderem der versuchten vorsätzlichen Tötung und der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig.
Die Gerichtspräsidentin findet klare Worte bei der Urteilsbegründung: «Dort kann man kein Auto überholen, schon gar nicht zwei Autos.» Es sei beim McLaren eine «deutlich überhöhte Kurvengeschwindigkeit» festgestellt worden.
M. habe später widersprüchliche und unglaubwürdige Aussagen gemacht, sagt die Gerichtspräsidentin. Ganz anders die Zeugen, von denen unter anderem eine Person damals in ihrem Fahrzeug gesagt habe: «Hey, was ist denn das für ein Vollidiot!»
M. hat «aus purem Egoismus» gehandelt
Die Sorgfaltspflichtverletzung bei M. wiege «schwer», so die Gerichtspräsidentin weiter. «Es war reines Glück, dass der Velofahrer noch am Leben ist.» Dieser werde bis zum Ende seines Lebens mit den schweren Unfallfolgen leben müssen. M. habe aus «purem Egoismus» gehandelt. Der Vorsatz sei gegeben.
Der Prozess gegen M. fand am Mittwoch statt. Dort kam laut Anklage aus: M. überholte am 19. Juni 2019 mit einem McLaren in Dornach auf einer unübersichtlichen, kurvenreichen Strecke mehrere Autos, geriet ins Schleudern – und knallte auf der Gegenfahrbahn in einen korrekt fahrenden Velofahrer (38). Dieser zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu - und leidet bis heute unter den Unfallfolgen. M. blieb unverletzt. Er war mit dem McLaren (570 PS) auf Probefahrt und hatte damals vor, ihn gegen seinen Porsche einzutauschen.
«Ich geriet in Panik»
Beim Prozess erzählte M., er habe seit dem Unfall Schlafprobleme und gehe zum Psychologen. Zum Unfall sagte er, dass er überholt habe, weil zwei Autos sehr langsam hintereinander gefahren seien. «Zurück auf der Fahrbahn, habe ich abgebremst und die Kontrolle übers Auto verloren.»
Die Gerichtspräsidentin sagte beim Prozess, dass er zwischen 93 und 98 km/h gefahren sei – und fragte: «Was haben Sie sich dabei gedacht, die Kurve mit einer solchen Geschwindigkeit zu befahren?» M.: «Ich war mir sicher, dass ich dort überholen konnte.» Als er den Velofahrer habe kommen sehen, habe er Angst gehabt. «Ich geriet in Panik, habe noch fester gebremst.» Vergebens.
Staatsanwalt forderte fünf Jahre und zehn Monate
Der Staatsanwalt sprach beim Prozess Klartext zu M.: «Er wähnte sich als Rennfahrer» und habe um die Gefahr gewusst. «Er hat vorsätzlich gehandelt.» Er forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten.
Der Verteidiger von M. entgegnete, dass das Überholmanöver «zulässig» gewesen sei. Und: «Seine Geschwindigkeitsüberschreitung war nicht krass.» Deshalb sei es kein Vorsatz. Er verlangte eine bedingte Strafe von zwölf Monaten. Das Gericht sah es am Donnerstagnachmittag anders.
Ob Mike M. das Urteil vor Obergericht zieht, ist noch unklar.
* Name geändert