Dabei ist das eigentlich nicht erlaubt
Leiter im Solothurner Gesundheitsamt macht Homeoffice im Ausland

Er arbeitet zwar für das Gesundheitsamt des Kanton Solothurn, sein Arbeitsplatz ist aber nicht in der Schweiz, sondern 1000 Kilometer entfernt. Dabei ist das eigentlich gar nicht erlaubt.
Publiziert: 30.10.2023 um 19:52 Uhr
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Aktualisiert: 31.10.2023 um 10:35 Uhr
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Ein Kadermann beim Solothurner Gesundheitsamt arbeitet im Homeoffice, das sich in Skandinavien befindet. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Den Chef einer Abteilung im Solothurner Gesundheitsamt haben seine Mitarbeiter schon länger nicht mehr im Büro gesehen. Er arbeitet im Homeoffice. Aber nicht etwa in der Schweiz, sondern in Skandinavien. 1000 Kilometer entfernt. Dabei hat er wichtige Aufgaben zu verantworten. Unter anderem die neue Pflegeplanung des Kantons, wie die «Solothurner Zeitung» schreibt. 

«Wir bestätigen keine Namen, bestätigen aber, dass es im Gesundheitsamt einen entsprechenden Mitarbeitenden gibt», erklärt das Gesundheitsamt auf Anfrage der «Solothurner Zeitung». 

Homeoffice im Ausland ist befristet

Homeoffice ist seit Corona ja keine grosse Sache. Doch laut einer Weisung, die der Solothurner Regierungsrat erliess, muss das Zuhause für das Homeoffice in der Schweiz sein. Konkret steht dort: «Die Ausübung der Arbeit an einem Arbeitsort im Ausland ist, insbesondere aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, nicht gestattet.» 

Also eigentlich dürfte der Top-Beamte beim Gesundheitsamt nicht im Ausland sitzen. Für ihn wurde aber eine Ausnahme gemacht. «Die vorübergehende Tätigkeit vom Ausland her wurde bereits vor den neuen Regelungen bewilligt», erklärt Amtschef Peter Eberhard. Hinzukommt, dass das Homeoffice im Ausland befristet sei – und zwar bis Juli 2024. 

Ersatz für ihn war nicht so schnell zu finden

Man habe diese Ausnahme bewilligt, weil es einen «notwendigen beruflichen Auslandaufenthalt der Ehefrau» gab. Er arbeite in Teilzeit und kümmere sich um die Familie, während seine Frau arbeitet. Eberhard stellt aber auch klar: «Voraussetzung war eine jederzeitige Erreichbarkeit sowie – falls für gewisse Arbeiten erforderlich – eine Präsenz vor Ort in der Schweiz.» 

Und: Einen Ersatz für den Kadermann habe man nicht so schnell finden können. Ausserdem erledige er seine Arbeit einwandfrei, auch 1000 Kilometer weit weg. (jmh)


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