Sie beherrscht mit Französisch eine der vier Landessprachen perfekt und selbst im Fach Deutsch als Fremdsprache holte sie bei der Maturaprüfung die genügende Note 4: Trotzdem wird einer Kamerunerin (21) aus Thun die Einbürgerung wegen mangelnder Sprachkenntnisse verweigert.
Die Frau, die 2018 die Maturitätsprüfung am Gymnase français de Bienne mit Bravour abgeschlossen hat und heute an der Universität Freiburg Biomedizinische Wissenschaften studiert, hat sich zwar dagegen gewehrt. Jedoch ohne Erfolg, wie das «Thuner Tagblatt» am Donnerstag berichtet.
Maturazeugnis – kein gültiger Nachweis!
Der Thuner Gemeinderat wollte ihr Einbürgerungsversuch erst gar nicht bearbeiten. Dies, weil er der Auffassung ist, die Deutschkenntnisse der Kamerunerin würden für eine Einbürgerung nicht ausreichen. In ihren Unterlagen fehlte nämlich ein gültiges Sprachzertifikat für Deutsch. Das Maturazeugnis wurde als solches nämlich nicht akzeptiert.
Die Kamerunerin hielt das Vorgehen der Behörden für willkürlich: Einerseits sei Französisch eine Landessprache und im zweisprachigen Kanton Bern teilweise auch Amtssprache, andererseits habe sie mit der Note 4 im Maturazeugnis auch einen Nachweis vorgelegt, dass sie Deutsch als Fremdsprache beherrsche. Sie zog den Entscheid darum ans Verwaltungsgericht.
Bern zwar zweisprachig, aber nicht überall
Aber auch dort ist man steinhart, wie das kürzlich veröffentlichte Urteil zeigt: «Es ist sachlich ohne weiteres haltbar, in einem rein deutschsprachigen Verwaltungskreis wie Thun für die Einbürgerung den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse zu verlangen», heisst es im Urteil.
Und weiter: Zwar sei der Kanton Bern grundsätzlich zweisprachig, im Allgemeinen gelte aber in den Verwaltungsregionen nur eine Amtssprache. Und in Thun sei das nun mal Deutsch. «Es ist sachlich ohne weiteres haltbar, in einem rein deutschsprachigen Verwaltungskreis wie Thun für die Einbürgerung den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse zu verlangen», steht darum im Urteil.
Der Kamerunerin bleibt darum nichts anderes übrig, als einen Sprachkurs zu absolvieren, um später mit einem gültigen Zertifikat erneut die Einbürgerung zu verlangen. Oder aber, sie zieht in einen Verwaltungskreis im Kanton, in dem Französisch die Amtssprache ist. (fr)