Gerade in den letzten Wochen ist uns einmal mehr ins Bewusstsein gerückt, wie viele Ausländerinnen und Ausländer bei uns und mit uns leben und wie unverzichtbar sie für uns sind. Für Ausländer, die viele Jahre in der Schweiz leben und arbeiten, stellt sich irgendwann die Frage, ob sie einen Antrag stellen wollen, dass ihr Lebensmittelpunkt auch offiziell zu ihrem Heimatland wird – mit allen Rechten und Pflichten. Lange stand neben der Frage «Will ich das und erfülle ich die gesetzlichen Voraussetzungen?» auch das Thema: «Kann ich mir das leisten?».
Seit das revidierte Bürgerrechtsgesetz Anfang 2018 in Kraft trat, ist die Sache nun eigentlich klar: Die Gebühren für Einbürgerungen seitens der Kantone und Gemeinden sollen höchstens deren Kosten decken.
Wo wir bezüglich der Umsetzung stehen, habe ich mittels einer Marktbeobachtung untersucht. Die Marktbeobachtung basiert auf einer volljährigen Einzelperson, die sich ordentlich einbürgern lassen will. Gebühren werden vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden erhoben. Die Bundesgebühr beträgt für die ordentliche Einbürgerung einer volljährigen Einzelperson genau 100 Franken.
Aufgrund der neuen, gesetzlichen Vorgabe wäre zu erwarten gewesen, dass sich die Gebühren in den einzelnen Kantonen nicht sehr stark unterscheiden. Tatsächlich festgestellt habe ich jedoch, dass es extreme Unterschiede hinsichtlich der Gebührenhöhe gibt und zwar sowohl in den Kantonen als auch in den Gemeinden. Wenn man sich zum Beispiel im Kanton Basel-Landschaft einbürgern lassen will, muss man mit theoretischen (Maximal-)Kosten bis zu 6000 Franken rechnen – auch, wenn sie in der Praxis meist wesentlich tiefer liegen. Eine viel kleinere Kostenspannbreite gibt es im Kanton Waadt: Die Kantons- und Gemeindegebühren betragen hier zwischen 550 und maximal 850 Franken – theoretisch und praktisch. Diese extremen Unterschiede sind erklärungsbedürftig. Es ist kaum vorstellbar, dass der Gesamtaufwand der Kantone und Gemeinden bzw. die Verteilung des Aufwands zwischen Kanton und Gemeinde so stark auseinanderklafft wie die Gebühren. Selbst wenn man davon ausgeht, dass bei Kantonen mit tiefen Gebühren deren Kosten möglicherweise nicht vollständig gedeckt sind, sind die Unterschiede mit Blick auf das Kostendeckungsgebot eindeutig zu gross.
Aus den erhobenen Daten schlussfolgere ich, dass die Gebühren von Kantonen und Gemeinden in der Regel nicht mehr als insgesamt 1500 Franken betragen sollten. Seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung sind erst zwei Jahre vergangen – eventuell sind noch nicht alle geplanten Anpassungen umgesetzt worden. Trotzdem erwarte ich, dass die Kantone mit Handlungsbedarf die entsprechenden Anpassungen nun schnellstmöglich vornehmen.