Jetmir T. (27) und Guxim N. (36) lieferten sich mit Ferrari und BMW Rennen auf der A1
Rowdys müssen in den Knast

Jetmir T. (27) und Guxim N. (36) donnerten im Oktober 2019 über die A1. Am Dienstag standen sie deswegen in Aarau vor Gericht. Jetzt gabs die Quittung für das Rennen.
Publiziert: 02.11.2021 um 18:00 Uhr
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Aktualisiert: 03.11.2021 um 08:03 Uhr
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Jetmir T. (27) am Dienstag auf dem Weg ins Bezirksgericht Aarau.
Foto: Philippe Rossier
Ralph Donghi

Jetmir T.* (27) und Guxim N.* (36) lieferten sich am 13. Oktober 2019 auf der A1 zwischen Suhr AG und Baden AG ein Rennen und begingen dabei mehrere Verkehrsdelikte. Am Dienstag standen sie in Aarau vor Gericht.

Um kurz vor 17 Uhr war es am 13. Oktober losgegangen: Laut Zeugen sollen der schwarze BMW M5 von Jetmir T. und der rote Ferrari 458 von Guxim N. mit hoher Geschwindigkeit nahe hintereinander gefahren und andere Autos bedrängt haben. Dann sollen sie mehrmals bis auf 80 km/h abgebremst haben, nebeneinander gefahren sein und wieder beschleunigt haben.

Beschleunigung war «eine absolute Fehlreaktion»

Die Auswertung einer Verkehrsüberwachungskamera ergab, dass die beiden auf Höhe Suhr AG mit maximal 24 Metern Abstand fuhren. Und: Der BMW soll mit mindestens 196 km/h und der Ferrari mit mindestens 191 km/h gefahren sein.

Vor Gericht sagte Jetmir T., dass ihn der Ferrari «nur einmal überholt», er auch «kurz beschleunigt» habe und er – als der Ferrari wieder nach rechts gefahren sei – auf gleicher Höhe gefahren sei. Nach einem gegenseitigen «Daumen nach oben» sei jeder «seines Weges» gegangen. Zur Geschwindigkeit schwieg der vorbestrafte Kosovare.

Guxim N. sagte, dass der Ferrari gemietet gewesen sei. Auch der Schweizer sprach nur von einer Situation. Er habe aus dieser rausgewollt, die Beschleunigung sei «eine absolute Fehlreaktion» gewesen. Zum Tempo schwieg der ebenfalls vorbestrafte Angeklagte.

«Die Beschuldigten zeigten keine Spur von Reue»
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Rowdys kassieren unbedingte Haftstrafen

Die Beschuldigten, die sich nicht kannten, «fühlten sich gegenseitig provoziert und vereinbarten konkludent einen Geschwindigkeitswettstreit», plädierte die Staatsanwältin. Sie seien «das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen». Sie forderte für Jetmir T. eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten und für Guxim N. 24 Monate – beide Strafen unbedingt. Zudem je eine Busse.

Für die Verteidiger der Angeklagten war es «höchstens» eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Das Bezirksgericht Aarau schloss sich mit seinem Urteil der Staatsanwältin mehrheitlich an: Jetmir T. muss 28 Monate in den Knast, Ferrari-Fahrer Guxim N. kassiert 22 Monate – beide Haftstrafen unbedingt.

Das Gericht geht davon aus, dass es ein Rennen war und die Beschuldigten zu schnell fuhren. Sie werden unter anderem wegen qualifizierter grober Verletzung elementarer Verkehrsregeln und grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt.

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