Die Trennung eines Aargauer Paares mit zwei gemeinsamen Kindern ist zu einem Fall für das Bezirksgericht Baden geworden. Der Grund: Die Frau (45) setzte private Aufnahmen des Mannes als Druckmittel ein, worauf er sie verklagte.
Angefangen hatte alles mit einem Streit, den der Mann mit seinem Handy aufzeichnete. Die 45-Jährige verlangte von ihm, das Video zu löschen. Er weigerte sich. Also drohte ihm die Frau, sie werde mehrere Videos, die sie auf seinem Computer gefunden hatte und ihn als Transvestiten zeigten, seinen Kollegen zeigen.
Bilder gefälscht?
In der Anklage ist von «Nackfotos mit sexuellem Bezug» die Rede, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Die Frau wird ausserdem beschuldigt, in Gerichtsverfahren wegen Unterhaltszahlungen gefälschte Bilder – Sex-Inserate aus dem Internet – eingereicht zu haben. Diese hätten beweisen sollen, dass sich der Mann als transsexuelle Prostituierte anbietet und damit einen Zusatzverdienst generiert. Die Frau wollte damit offenbar erreichen, dass sie höhere Unterhaltszahlungen bekommt.
Der Angeklagten werden versuchte Nötigung, mehrfache Urkundenfälschung und versuchter Betrug vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine unbedingte Geldstrafe von 5400 Franken. Die Verteidigerin verlangte einen Freispruch. Begründung: Der Sachverhalt sei ungenügend dargestellt. Ausserdem seien die angeblich gefälschten Bilder echt und stammten vom Kläger.
«Böse Worte in der Hitze des Gefechts»
Der Ex sagte dazu im Gericht: «Ich habe diese Seiten nicht erstellt.» Ob die Frau die Ausdrucke selber fabriziert habe, könne er nicht sagen. Aber er gehe davon aus. Jedenfalls habe die Beschuldigte die Bilder beim Gericht eingereicht, um ihn zu schädigen.
Zur Drohung, die Transvestiten-Videos Kollegen des Mannes zu zeigen, sagte die Beschuldigte: «Das waren böse Worte in der Hitze des Gefechts. Erst später ist mir bewusst geworden, was ich da gesagt habe.» Auf die Forderung einer Genugtuung verzichtet der Mann. Weil die Verhandlung länger dauerte als geplant, wurde sie vor der Urteilsverkündung unterbrochen. Der Entscheid des Gerichts wird den beiden noch diese Woche telefonisch eröffnet. (noo)