Sie gaukelte ihm die grosse Liebe vor und zockte ihn gnadenlos ab. Jetzt wurde sie dafür verurteilt. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, soll eine Urnerin (50) einem Mann aus dem Kanton Thurgau fast 120'000 Franken abgeknöpft haben.
Dafür musste die Frau sich vergangene Woche vor dem Kantonsgericht in Stans NW wegen Betrugs und Geldwäscherei verantworten. Da sich das vermeintliche Paar häufig in Nidwalden getroffen hatte, fand der Prozess in der Zentralschweiz statt.
Kennengelernt hatten sich die beiden vor zwei Jahren in einem Restaurant in der Ostschweiz. Während sich der Mann eine Liebesbeziehung erhofft hatte, soll es die Frau lediglich auf sein Geld abgesehen haben. Immer und immer wieder habe sie den Mann um Geld gebeten, mehrheitlich via Whatsapp, wie es laut Bericht in der Anklageschrift heisst.
Tote Eltern und eine erfundene Not-Operation
Bereits wenige Tage nach dem Kennenlernen habe sie ihn um 4000 Franken angepumpt. Der Vorwand: Ihr Auto, das sie für die Arbeit benötige, funktioniere nicht mehr. Der Mann glaubte die Geschichte und überwies der Frau die entsprechende Summe.
Im folgenden halben Jahr folgten laut Anklageschrift sechs weitere Überweisungen. Die Beträge wurden dabei immer höher: Der Thurgauer soll der Urnerin Summen zwischen 8000 und 25’000 Franken überwiesen haben.
Mit zahlreichen weiteren Märchen konnte die Beschuldigte dem Mann weismachen, dass sie immer wieder aufs neue Geld benötigt. Dabei schreckte sie nicht davor zurück, ihre eigene Familie zu instrumentalisieren: So erzählte sie dem verliebten Mann, ihre Eltern seien gestorben – und müssten vom Ausland zurück in die Schweiz gebracht werden. Ein anderes Mal behauptete sie, dass sie in Istanbul in einem Spital habe notoperiert werden müssen – und deshalb mehrere Tausend Franken benötige. Der Thurgauer liess sich stets täuschen: Die Urnerin prellte ihn um insgesamt 117’400 Franken.
Die Beschuldigte soll das Geld in die Türkei gebracht haben
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll die Frau das ergaunerte Geld an zwei Bekannte in der Türkei weitergeleitet haben. Deshalb habe sie sich nicht nur des Betrugs, sondern auch der Geldwäscherei schuldig gemacht.
Vor Gericht beteuerte sie, in die Sache hineingezogen und selbst getäuscht worden zu sein. Trotzdem zeigte sie sich einsichtig: «Ich weiss, ich habe Fehler gemacht, die man nicht entschuldigen kann.»
Für die Delikte wurde die Urnerin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Zudem muss sie ihrem Opfer die Verfahrenskosten sowie die Entschädigung für dessen Anwältin zurückbezahlen, sobald sie wieder zu Geld kommt. (dzc)