Kosovo-Albaner verlangte via Twint 5 Franken
Autohändler verlost Ferrari-Ausfahrt – Strafbefehl

Ein im Aargau wohnhafter Kosovo-Albaner ist wegen eines illegalen Gewinnspiels per Strafbefehl verurteilt worden.
Publiziert: 13.02.2024 um 21:24 Uhr
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Aktualisiert: 13.02.2024 um 22:06 Uhr
Der Ferrari F8 Tributo: Diesen Sportwagen durfte der Gewinner der Verlosung einen Tag lang fahren.
Foto: zVg

Einmal mit einem Ferrari durch die Strassen kurven. Das wünschen sich viele. Ein Kosovo-Albaner (22) aus dem Kanton Aargau wollte aus diesem Umstand Profit schlagen und nebenbei auch gleich noch Werbung für sich als Autohändler machen.

Der 22-Jährige veranstaltete auf seinem geschäftlichen Instagram-Account ein Gewinnspiel: Wer ihm via Twint 5 Franken überweise, nehme an einer Verlosung teil, schrieb er. Der Gewinner werde 24 Stunden einen Ferrari F8 Tributo fahren dürfen.

Er verteilte sogar Werbeflyer

Ein Schuss, der nach hinten losging, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Denn obwohl der Jungunternehmer sogar Werbeflyer für das Gewinnspiel verteilte, nahmen nur wenige Personen daran teil. Zudem bekam er später auch noch Post von der Staatsanwaltschaft: ein Strafbefehl!

Die Staatsanwaltschaft hatte vom Gewinnspiel des Autohändlers Wind bekommen. Sie stellte fest, dass die Verlosung illegal war. Der 22-Jährige hätte wissen müssen, dass er eine Bewilligung benötigte, argumentiert die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl.

Mit der Verlosung verstiess der Kosovo-Albaner gegen das Bundesgesetz über Geldspiele. Der Mann geriet damit nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in den Konflikt: 2022 hatte ihn das Bezirksgericht Baden bereits wegen grober Verletzungen der Verkehrsregeln verurteilt.

Nur maximal 50 Franken eingenommen

Gemäss Strafbefehl muss der 22-Jährige nun eine Busse von 1100 Franken bezahlen. Zudem muss er die Verfahrenskosten im Umfang von 900 Franken bezahlen. Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 120 Franken wurde bedingt ausgesprochen.

Gelohnt hat sich die Aktion jedenfalls nicht: Die 2000 Franken, die der 22-Jährige bezahlen muss, stehen in keinem Verhältnis zu den 30 bis 50 Franken, die er der Staatsanwaltschaft zufolge mit dem Gewinnspiel einnahm. (noo)

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