Aargauer Politiker belästigte 35 Mädchen
Mutter von Opfer fordert harte Strafe

Ein 54-jähriger Aargauer kandidierte als Nationalrat, war Grossrat – und stellte an der Aare Mädchen und jungen Frauen nach. Jetzt wird ihm der Prozess gemacht.
Publiziert: 13.02.2024 um 04:07 Uhr
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Aktualisiert: 13.02.2024 um 17:54 Uhr
Der Mann belästigte Mädchen und Frauen an der Aare.
Foto: Google Streetview

Sage und schreibe 35 Mädchen und junge Frauen belästigte der heute 54-jährige Aargauer Politiker an der Aare. Er zog sich vor ihnen aus, belästigte sie – und wurde lange nicht geschnappt. 

Dank einer genauen Beschreibung zweier Mädchen konnte die Polizei den Mann schliesslich überführen. Er hatte sich im Juli 2022 vor den Teenagern entblösst, die schockierte Tochter erzählte es danach der Mutter, die sofort die Polizei einschaltete. 

Zehn Tage später erfolgte der Zugriff. Der Mann versuchte gemäss der «Aargauer Zeitung» bei der Verhaftung wegzurennen, gab einen falschen Namen an, doch all das nützte nichts: Er wurde überführt und steht bald vor Gericht. 

«Eine solche Person gehört nicht in ein öffentliches Amt»

Die Mutter des Mädchens sagt gegenüber der Zeitung: «Eigentlich hat meine Tochter den Vorfall relativ gut verarbeitet, aber sie geht heute noch Männern aus dem Weg, die ähnlich aussehen wie der Exhibitionist.» Ihre Tochter müsse nicht noch einmal vor Gericht dem Mann begegnen, ihre Aussagen wurden auf Video aufgezeichnet. 

Schon der Moment, als sie ihn auf einem Foto identifizieren musste, sei schwierig für sie gewesen, sagt die Mutter der «Aargauer Zeitung». Sie fordert eine harte Strafe für den Mann – auch wenn sie annimmt, dass er wohl unter einer psychischen Störung leidet und nicht gefährlich ist. 

Ihm droht Geld- und Haftstrafe

Was die Mutter nicht versteht: Dass der Mann für den Nationalrat kandidieren kann, obwohl er für ein solches Vergehen bald vor Gericht steht. «Eine solche Person gehört nicht in ein öffentliches Amt, das geht einfach nicht, das ist untragbar.» Sie versteht nicht, weshalb die Partei den Mann nicht sofort ausschliesse. Es könne nicht sein, dass sich jemand in der Öffentlichkeit positiv darstelle, obwohl er solche Dinge getan habe.

Als Strafmass für exhibitionistische Handlungen ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen. Weil sich der geständige Mann, der sich auf freiem Fuss befindet, auch vor minderjährigen Mädchen entblösste, könnte ihm gemäss Strafgesetzbuch zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. (neo)

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