Jetzt wurde die gutgläubige Frau verurteilt
Aargauerin tauscht ergaunertes Geld von Tinder-Match in Bitcoin um

Ein Betrüger zockte einer Online-Bekanntschaft eine hohe Summe Geld ab. Diese liess er von seinem nächsten Tinder-Match in Bitcoin umwandeln. Letztere wurde nun verurteilt.
Publiziert: 04.12.2023 um 16:11 Uhr
1/5
Eine Frau lernte einen Betrüger mit dem Pseudonym «Nino» auf Tinder kennen. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Es klingt wie eine neue Folge vom «Tinder-Schwindler» – ist aber ein echter Fall, der nun mit einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft endete. Im Jahr 2021 lernte eine Frau (61) auf der Dating-Plattform Tinder einen Mann mit dem Pseudonym «Nino» kennen. Nach einer Weile bittet Nino seine neue Bekanntschaft um einen Gefallen, wie Argovia Today berichtet.

Laut Strafbefehl wollte angeblich Ninos Kollegin aus London die Studiengebühren ihres Sohnes bezahlen und Schmuck aus Amerika kaufen. Dazu bräuchte sie Bitcoins.

Andere Frau um 10'400 Franken betrogen

Hier kommt die jetzt Verurteilte ins Spiel. Um der Kollegin zu helfen, würde Nino seiner neuen Bekanntschaft Geld überweisen. Diese solle das Geld dann an einem Automaten in Bitcoins umtauschen. Als Belohnung dürfe sie zehn Prozent des überwiesenen Geldes für sich behalten.

Tatsächlich geht die geblendete Frau auf die Forderung ihres Tinder-Matches ein. Dieser überweist ihr zwischen Anfang August 2021 und Mitte August 2022 an sieben verschiedenen Tagen Geldsummen von bis zu 5000 Franken. An SBB-Schaltern in Baden, Zürich und Oerlikon hebt die 61-Jährige die erhaltenen Geldbeträge ab und wandelt sie in Bitcoins um. Die QR-Codes habe sie per Whatsapp an die Kollegin von Nino geschickt, schreibt «Argovia Today».

Laut Strafbefehl stammte das von Nino überwiesene Geld aus einer anderen Betrugsmasche. In diesem Fall hatte der Gauner einer Frau insgesamt 10'400 Franken abgezockt.

Urteil wegen Geldwäscherei

Ohne etwas zu hinterfragen, hatte die gutgläubige Aargauerin für Nino Geld gewaschen. Dafür wurde sie nun zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken und einer Busse von 300 Franken verurteilt. Zudem muss sie die Gebühren von 1250 Franken und die Ersatzforderung von 1040 Franken übernehmen.

Die Telefonnummer von Nino konnte laut Strafbefehl in mehrere Länder zurückverfolgt werden, darunter Amerika, Finnland und Grossbritannien. Die Identität des Täters ist nach wie vor nicht geklärt. (gs)

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?