Er nutzte simple Masche
Schweizer (52) wegen Millionenbetrugs in Zürich vor Gericht

Ein Schweizer soll wegen Betrugs in Millionenhöhe nach Ansicht der Zürcher Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren erhalten. Am Dienstag befasst sich das Bezirksgericht mit dem Fall. Der Baufachmann und ein Komplize nutzten eine simple Masche.
Publiziert: 27.11.2023 um 15:43 Uhr
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Aktualisiert: 28.11.2023 um 07:55 Uhr
Das Bezirksgericht Zürich befasst sich am Dienstag mit einem Betrugsfall. (Archivbild)
Foto: Andrea Brunner

Um fast 3 Millionen Franken soll ein 52-jähriger Schweizer das Unispital Zürich sowie zwei private Firmen betrogen haben. Am Dienstag stehen der Baufachmann sowie drei seiner mutmasslichen Komplizen deswegen vor dem Bezirksgericht Zürich.

Die mutmasslichen Betrügereien gingen rund sieben Jahre lang gut – erst im September 2015 klickten die Handschellen, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Dabei war die Masche, die der Mann in verschiedenen Variationen einsetzte, relativ simpel.

Millionen-Betrag von Unispital Zürich

Während er als Projektleiter für Bauprojekte arbeitete, liess er sich von Unternehmern, die er kannte, Rechnungen schicken. Diese gab er dann zur Zahlung frei. Die Leistungen wurden jedoch gar nie erbracht. Der Hauptbeschuldigte und seine mutmasslichen Komplizen teilten den Erlös der Betrügereien untereinander auf.

Im Laufe der Jahre kamen so stattliche Summen zusammen: Den Kanton Zürich soll er im Zusammenhang mit einem Bauprojekt des Universitätsspitals Zürich (USZ) um rund 1,2 Millionen Franken betrogen haben. Mehrfach fälschte er dafür die Unterschrift seines Vorgesetzten, weil er diese für die Freigabe der Zahlungen zusätzlich zu seiner eigenen benötigte.

Ebenfalls um etwas mehr als eine Million Franken soll er ein Schweizer Bauunternehmen mit dem gleichen Trick betrogen haben. Knapp eine halbe Million war es bei einem Möbelgeschäft.

Prozessdauer: 2 Tage

Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten mehrfachen Betrug, mehrfachen gewerbsmässigen Betrug sowie mehrfache Urkundenfälschung vor. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Ins Gefängnis müsste er trotzdem nicht mehr.

Vollzogen werden sollen nur die zehn Monate, die er nach seiner Verhaftung bereits im Gefängnis verbrachte. Die restlichen 26 Monate soll es gemäss Staatsanwaltschaft auf Bewährung geben. Der Prozess am Bezirksgericht Zürich dauert voraussichtlich zwei Tage. (SDA)

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