Mit einem Euromillions-Los räumte Olivia K.* (†50) im Oktober 2018 184 Millionen Franken ab. Lange geniessen konnte die Aargauerin den Reichtum aber nicht. Anfang September letzten Jahres starb die Serviertochter an Krebs. Zurück blieb ihr Ehemann Bernd K.* (†59). Er kümmerte sich als Haupterbe fortan um das viele Geld. Er blieb nach dem Tod seiner Frau im gemeinsamen Haus und wollte im Sinne seiner verstorbenen Gattin dafür sorgen, dass jedes Jahr ein gewisser Betrag des Gewinns an gemeinnützige Vereine geht.
Nun ist auch der 59-Jährige nicht mehr am Leben. Wie Blick diese Woche erfuhr, erlitt der Wittwer einen Aortariss. Ende vergangener Woche verstarb er in Basel im Spital.
Doch was passiert nun mit den Millionen? Verstirbt ein kinderloses Paar, kommen gemäss dem aktuell geltenden Erbrecht zuerst die Eltern und Geschwister zum Zug. Anschliessend würden Nichten und Neffen einen Anteil erhalten.
Gemäss einem Freund hat Bernd K. noch mehrere Geschwister – allerdings in Deutschland. Das ist aber kein Problem. «Wenn jemand mit Schweizer Wohnsitz stirbt, kommt grundsätzlich das Schweizer Erbrecht zum Zug – unabhängig vom Wohnort möglicher Erben und der Staatsbürgerschaft», sagt Renato Sauter, Leiter Nachlass beim Vermögenszentrum VZ zu Blick.
Geschwister könnten aber auch ganz leer ausgehen
Wie viel Geld sie bekommen, hängt davon ab, was im Testament steht. Sauter: «Sollte kein Testament vorhanden sein, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug. In einem solchen Fall würden die Geschwister das Vermögen erben.» In das Erbe eingeschlossen sind auch Wert- und Sachgegenstände wie etwa das Haus, das sich das Ehepaar K. bauen liess. «Dieses wird ganz normal unter den Erben aufgeteilt und dem Erbe angerechnet», erklärt der Erb-Experte.
Sollte es aber ein Testament geben, gestaltet sich die Situation anders. Denn anders als eigene Kinder, der Ehepartner oder bis Ende dieses Jahr auch noch die Eltern, haben Geschwister keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtanteil. Das heisst: Sollte Bernd K. ein Testament verfasst haben, könnten seine Geschwister unter Umständen leer ausgehen. Sauter zu Blick: «Sofern keine Kinder und kein Ehepartner vorhanden sind, kann eine Person testamentarisch komplett frei über das Geld verfügen.»
Bei der Verteilung des Geldes wäre K. völlig frei. Theoretisch könnte er die gesamten noch vorhandenen Millionen einer gemeinnützigen Organisation vererben. Das ist gut möglich: Bereits vor seinem Tod spendete das Ehepaar regelmässig für wohltätige Zwecke.
Chance auf fehlende Erben minim
Ganz grundsätzlich gelte bei fehlendem Testament immer die gleiche Reihenfolge, was die Erbfolge betrifft, hält Sauter fest. Und zwar unabhängig davon, wie viel Geld im Erbtopf liegt.
Zuerst kommen direkte Nachfahren wie Kinder und Enkel an die Reihe. Fehlen diese, kommen die Personen aus dem Stamm der verstorbenen Person zum Zug. Das sind etwa Eltern, Geschwister oder Neffen. Fehlen auch diese, bestimmt das Gesetz die Erben aus dem Kreis der Grosseltern. Das können etwa die Grosseltern selbst sein, aber auch Onkel, Tanten oder Cousins.
Erst wenn aus diesen drei Stämmen niemand gefunden werden kann, geht das Vermögen an die öffentliche Hand, etwa die Gemeinde oder den Staat. Die Chancen dazu seien aber minimal, sagt Nachlassexperte Sauter. «Ein solcher Fall ist mir aber in meinen 19 Jahren Berufserfahrung noch nie auf den Tisch gekommen.»
*Namen geändert