Sie waren beste Freundinnen, arbeiteten sieben Jahre zusammen und führten einen erfolgreichen Coiffeursalon. Doch die anfängliche «Haarmonie» verwandelte sich in einen erbitterten Rechtsstreit. Jetzt standen sich die einstigen Freundinnen vor dem Brugger Bezirksgericht gegenüber.
Der Vorwurf: Eine Hairstylistin soll aus der Kasse des Coiffeursalons Bargeldzahlungen von Kunden geklaut haben. Weitere Bargeldzahlungen liess sie direkt in die eigene Tasche fliessen. Die Beute: 74'000 Franken. Laut der «Aargauer Zeitung», die sich auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beruft, soll die 41-Jährige zwischen 2017 und 2020 gewerbsmässigen Diebstahl, Urkundenfälschung und Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage begangen haben.
Bargeldzahlungen storniert
Damit die fehlenden Beträge auf dem Tagesabschluss nicht auffallen, stornierte die Beschuldigte diese jeweils aus dem Kassensystem. Weiter soll sie Gutscheine verbucht haben, obwohl die Kunden in bar bezahlten.
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach fordert für die Angeklagte eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine Busse von 8000 Franken. In einer Zivilforderung macht die Geschäftsinhaberin über knapp 100'000 Franken geltend.
Passwörter wurden geändert
Die frühere Chefin der Aargauerin sei im Dezember 2020 stutzig geworden. «Das Glück war, dass an diesem Tag nur jemand bar bezahlt hatte und ich selbst den Abschluss machte.» Trotzdem habe der bare Kassensaldo am Abend null betragen. Die Beschuldigte habe nur gemeint: «Wir müssen die Passwörter wechseln» – jeder käme schliesslich an die Benutzernummer für den Zugang zum Kassensystem heran. Die Passwörter wurden schliesslich geändert.
Eine richtige Prüfung des Falls fand jedoch erst im Sommer 2021 statt – das ganze Ausmass kam ans Licht. Anfang August wurde die Beschuldigte schliesslich freigestellt. Im Kündigungsgespräch habe diese ihre Taten nie abgestritten. Laut der Chefin sagte sie: «Ich habe hier immer gearbeitet wie ein Esel.»
Beschuldigte konnte sich nicht erinnern
Vor Gericht gab die Angeklagte an, dass sie das Dokument zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwar unterschrieben habe – die Vorwürfe jedoch nicht akzeptierte. Allgemein konnte sich die 41-Jährige laut der «AZ» vor Gericht nur schwer an ihre mutmasslichen Taten erinnern. Warum zahlreiche Stornierungsaktivitäten auf ihre Benutzernummer laufen, konnte sie ebenfalls nicht erklären.
Nach der Befragung wurde der Prozess für zwei Stunden unterbrochen. In dieser Zeit trafen sich die Parteivertreter und diskutierten laut der «AZ» mögliche Lösungen. Die Hauptverhandlung wurde vorerst geschlossen. Über den Ausgang des Verfahrens soll Mitte April informiert werden. (ene)