Grosses Erbe im Aargau
Lehrerin hinterlässt Gemeinde 300'000 Franken

Eine Lehrerin verstirbt im Kanton Aargau und hinterlässt der Gemeinde Aarau rund 300'000 Franken. Nun ist klar, wofür die Gemeinde das Geld einsetzen möchte.
Publiziert: 02.04.2024 um 12:14 Uhr
1/2
Eine verstorbene Lehrerin vermacht der Gemeinde Aarau 300'000 Franken. Ihr letzter Wille: Jugendlichen in finanzeller Not zu helfen. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Bertha Gertrud Riniker war langjährige Lehrerin im Kanton Aargau und unterrichtete viele Jahre an der Schule Gönhard in Aarau. 2020 verstarb sie im Alter von 94 Jahren und wurde in Aarau bestattet. Sie hinterliess der Stadt Aarau rund 300'000 Franken – ein grosszügiges Erbe, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Ihr letzter Wille war es, mit dem Geld Kindern und Jugendlichen in knappen finanziellen Verhältnissen zu helfen. Nun will die Gemeinde dies auch umsetzen. «Das Legat ist auf Wunsch von Bertha Gertrud Riniker für Schulungs- und Erziehungshilfen an Kinder und Jugendliche, denen die notwendigen Mittel fehlen, einzusetzen», erklärt Christian Baschera, Leiter Soziale Dienste der Stadt Aarau.

Geld soll viele Bereiche abdecken

Schüler können nun Beiträge von den 300'000 Franken beantragen für beispielsweise Lerncoachings, Nachhilfeunterricht oder Lernhilfen. Auch für einen Schreibtisch, PC oder Internetanschluss darf ein Antrag gestellt werden. Aber auch Freizeitaktivitäten wie Musik, Sport mit notwendiger Ausrüstung oder Lager-Beiträge werden mitfinanziert. Ebenfalls dürfen Beiträge für Erstausstattungen bei Säuglingen genauso wie Sozialtrainings und -coachings beantragt werden.

Bevor ein Jugendlicher oder eine Jugendliche jedoch von diesem Erbe profitieren kann, muss zuerst nachgewiesen werden, dass die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen. Ausserdem müssen eine Fachperson der Sozialen Arbeit, eine Lehrperson oder auch ein Schulsozialarbeiter eine Empfehlung abgeben.

Staat kommt in der Erbfolge zuletzt

Jährlich werden rund 90 Milliarden Franken in der Schweiz vererbt. Der Kanton steht dabei an letzter Stelle, davor stehen die Verwandten oder Stiftungen. Wer niemanden als Erben angibt und auch nicht spenden möchte, der hinterlässt sein Hab und Gut der Allgemeinheit. So war dies zum Beispiel 2023 in Hettlingen ZH der Fall. Unerwarteterweise erbte der Kanton Zürich rund 3,4 Millionen Franken, da die verstorbene Person keine Erben oder ein Testament hinterlassen hatte.

Doch es gibt auch Fälle, in denen das Erbe freiwillig an die Allgemeinheit abgegeben wird, wie es bei Bertha Gertrud Riniker der Fall war. In Österreich passierte dasselbe, nur in grösserer Dimension. Marlene Engelhorn (31), die Urururenkelin des BASF-Gründers Friedrich Engelhorn, gab zu Beginn des Jahres rund 25 Millionen Euro ihres Erbes an die Allgemeinheit. 90 Prozent des von ihrer Grossmutter geerbten Geldes kommt somit den Menschen in Österreich wieder zugute. Was mit dem Geld genau passiert, entscheidet nun ein Bürgerrat. (mgf)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?