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Erben müssen EL weiterhin zurückzahlen

Wer heute mehr als 40'000 Franken erbt, muss die Ergänzungsleistungen der Verstorbenen zurückzahlen. Die Mehrheit des Nationalrats will diese Pflicht beibehalten. Eine Übersicht über die wichtigsten Regeln, Fallen und Tipps.
Publiziert: 07.03.2024 um 16:44 Uhr
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Aktualisiert: 07.03.2024 um 17:38 Uhr
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Erbgeschenk oder Schuldenpaket? Seit 2021 müssen Erben die Ergänzungsleistungen von Betroffenen zurückzahlen.
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Erbgeschenk oder Schuldenpaket? Seit 2021 müssen Erben die Ergänzungsleistungen von Betroffenen zurückzahlen.
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Der Nationalrat hat kein Erbarmen mit Erben: Diese sollen aus dem Nachlass weiterhin allfällige Ergänzungsleistungen (EL) der Verstorbenen zurückzahlen.

Dazu hat das Parlament Erben erst 2021 verdonnert. Diese Rückerstattungspflicht geht vor allem jenen an den Kragen, die eine Immobilie, beispielsweise das Elternhaus, erben. Der Staat greift nämlich auf die gesamte Erbmasse zu.

Wenn die Verstorbenen über Jahre hinweg EL bezogen haben und vor dem Tod noch in einem Pflegeheim gelebt haben, kann es brenzlig werden: Die rückerstattungspflichtige Summe kann sich auf bis zu zehn- oder sogar Hunderttausenden Franken anhäufen. 

Gefährdete Bauernhofübergaben

Das heisst: Wenn die Erben einer Hauseigentümerin den Betrag nicht hinblättern können, müssen sie das geerbte Eigenheim verkaufen. Besonders hart kann das Bauernfamilien treffen: Mit so hohen Schulden kann ein Hof meist nicht mehr gehalten werden. Und Bauern und Bäuerinnen haben oft eine schlechte Rente, da die Pensionskasse für sie nicht obligatorisch ist. Sie sind im Alter besonders oft auf EL angewiesen.

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