Das berühmteste Gefängnis-Paar der Schweiz hat sein Glück gefunden: Hassan K.* (34) ist wieder auf freiem Fuss – und lebt gemeinsam mit seiner Frau Angela K.* (39) in einem kleinen Häuschen im Aargau. Als Blick den Syrer an seinem neuen Wohnort trifft, bestätigt er seine Entlassung, stellt aber klar: «Mehr möchte ich dazu nicht sagen.»
2016 beschäftigte ihre Liebesgeschichte das Land – und vor allem die Justiz. Hassan und Angela K. hatten sich im Knast kennengelernt. Er, der wegen Sexualdelikten zu insgesamt siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war und seine Zeit in einem Zürcher Gefängnis absass. Sie, die Gefängniswärterin. Die beiden verliebten sich.
Das Paar konnte nicht lange die Freiheit geniessen
Um endlich zusammen sein zu können, verhalf Angela K. ihrem Häftling am 9. Februar 2016 zur Flucht. Um 0.04 Uhr verliessen die beiden den Knast – und flüchteten Richtung Italien. Die Wärterin sagte 2021 in einem Dokumentarfilm: «Wir haben beide Sünden begangen. Aber ich habe gespürt: Wenn wir zusammen sind, ist es Vergangenheit!»
Die Flucht des Paares führte sie ins italienische Städtchen Romano di Lombardia, dort mieteten sie eine Wohnung. «Anfangs war es ein Schock, aber wir haben es uns schnell schön gemacht», sagte die Wärterin im SRF-Bericht. Endlich konnten sie, ohne entdeckt zu werden, spazieren gehen.
Sondereinheit stürmte Wohnung
Doch das Geld wurde knapp. Angela K. suchte vergebens Arbeit. Während die Polizei öffentlich mit Fotos nach ihnen fahndete, machten die Verliebten einen folgenschweren Fehler: Sie veröffentlichten fünf Wochen nach der Flucht eine Videobotschaft und verteidigten sich. Die Tischdecke und eine auffällige, orangefarbene Wand wurden ihnen zum Verhängnis. Die Fahnder kamen ihnen auf die Spur – eine italienische Sondereinheit nahm das Paar kurz darauf in der Wohnung fest.
Zurück in einem Aargauer Gefängnis durfte K. seine damalige Freundin erst später wieder empfangen. Ihre Liebe war so gross, dass sie sich 2017 hinter den Gefängnismauern das Ja-Wort gaben. Angela K. lernte für ihren Mann gar Arabisch. Denn ihm drohte nach einer Freilassung die Abschiebung. Trotzdem blieb K. dabei: «Ich würde alles wieder genauso machen, und ich wäre glücklich, weil ich Angela kennengelernt habe», sagte er in der SRF-Doku.
15 Monate bedingt für Angela K.
Im Januar 2017 wurde Angela K. wegen der Flucht der Prozess gemacht. Das Urteil: 15 Monate bedingt. Zudem musste sie dem Gefängnis Schadenersatz zahlen, weil sie den Generalschlüssel bei der Flucht mitgenommen hatte.
Auch Hassan K. kassierte sechs zusätzliche Monate, weil er seine Liebste laut Urteil zur Flucht angestiftet hatte.
Justizvollzug sagt nichts zu Hassan K.
Bei Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich kommentiert man die Freilassung von K. nicht. Sprecherin Victoria Sutter sagt nur allgemein: «Wenn eine inhaftierte Person zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen hat, hat sie ein Anrecht auf die Prüfung einer vorzeitigen Entlassung.» Erfülle die Person alle nötigen Kriterien, könne sie – entweder mit oder ohne Auflagen – aus der Haft entlassen werden.
Zu freigelassenen Straffälligen sagt Sutter: «Unser Ziel ist es, dass diese Personen zu diesem Zeitpunkt erfolgreich wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden und ein deliktfreies Leben führen können.»
*Name bekannt