Ein Aargauer (37) sorgte für diese Tage für manchen Lacher: Er hatte Windeln und andere Baby-Artikel für einen viel zu tiefen Preis gekauft. Dass daran etwas faul ist, hätte er merken müssen. Der Mann wurde deshalb per Strafbefehl wegen Hehlerei zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurden ihm Kosten von über 5000 Franken aufgebrummt.
Blick-Recherchen zeigen: Beim Mann handelt es sich um Basic T.* (37) aus Rothrist AG. Speziell: Der Schweizer wurde bereits letzten Dezember vom Bezirksgericht Zofingen AG zu vier Jahren und acht Monaten Knast verurteilt. Dies, weil er unter anderem gewerbsmässigen Versicherungsbetrug mit Unfallautos begangen hatte. Jetzt trat T. für alle Delikte die Haft an. Doch er haute ab!
Justizvollzug bestätigt Flucht
Markus Häfliger, stellvertretender Leiter vom Aargauer Amt für Justizvollzug, sagt: «Wir können bestätigen, dass ein 37-Jähriger am 26. Juni 2023 aus einer offenen, ausserkantonalen Anstalt entwichen ist.» Und: «Der Mann war nach einem rechtskräftigen Urteil unserem Aufgebot gefolgt und am 12. Juni 2023 korrekt zum Strafvollzug angetreten.» Es sei üblich, dass bei Personen, die sich in Freiheit befinden und keine schweren Straftaten begangen hätten, eine offene Anstalt für den Vollzug ausgewählt werde. «Er ist jetzt zur Verhaftung ausgeschrieben.»
Der dreifache Familienvater wurde schon einmal verhaftet: 2019, nachdem man die jahrelangen Versicherungsbetrügereien aufgedeckt hatte. Aber auch im Solothurnischen war T. aufgefallen – mit Strassenverkehrs- und Drogen-Delikten.
Er war im Knast auf dem Weg zum Stall
Doch wo haute T. ab? Aus seinem Umfeld ist zu hören, dass er aus der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos in Egolzwil LU getürmt sei. Direktor Peter Künzli bestätigt: «Der Insasse war am Morgen mit anderen Häftlingen vom Wohnbereich auf dem Weg zur Arbeit, der sie in diesem Fall ausserhalb des Gebäudes nachgehen.» Da sei er plötzlich davongerannt, in ein wartendes Auto gestiegen und geflüchtet. «Das Kennzeichen konnte leider niemand sehen», so Künzli. «Wir haben aber sofort die Polizei über den Abgang informiert. Zum Glück kommt dies nur ein paar wenige Male im Jahr vor.» Bei offenen Anstalten mit einer Resozialisierungsaufgabe könne dies passieren.
Laut Blick-Informationen war T. im Wauwilermoos auf dem Weg in den Stall. Dieser liegt nur 50 Meter gegenüber vom Hauptgebäude. Offensichtlich hat ein Gutachter seine Fluchtgefahr falsch eingeschätzt.
Flucht aus Knast ist «kein Straftatbestand»
Warum wird jetzt nicht öffentlich nach T. gefahndet? «Ganz grundsätzlich ist zu sagen, dass die Flucht aus einem Straf- oder Massnahmenvollzug in der Schweiz keinen Straftatbestand erfüllt», sagt Adrian Schuler von der Aargauer Staatsanwaltschaft. «Zudem ist für eine Öffentlichkeitsfahndung samt Foto eines Flüchtigen eine gewisse Schwere der Tat erforderlich – aber nur in einem laufenden Verfahren.»
Da in diesem Fall kein Verfahren mehr laufe und es rechtskräftige Urteile gebe, so Schuler, seien die Voraussetzungen für eine öffentliche Fahndung somit nicht erfüllt. «Anders würde es aussehen, wenn noch ein Verfahren laufen würde, die Person aus einem geschlossenen Vollzug entwichen und für die Bevölkerung besonders gefährlich wäre.»
Die Angehörigen von T. sind nicht zu Hause, sie weilen in den Ferien. Von ihm selber fehlt weiter jede Spur.
*Name geändert