Diese Arbeitshaltung hatte weitreichende Konsequenzen: Weil sie sich über den penetranten Ton nervten, ignorierten zwei Aufpasser der Dresdener Abschiebungshaftanstalt den Ausbruchsalarm. Mit Folgen: Zwei algerische Flüchtlinge konnten entkommen.
Der erste Ausbrecher hangelte sich laut «Bild» in der Nacht auf Sonntag an einem Bettlaken aus dem Fenster eines Gemeinschaftsraums. Anschliessend sei er 20 Meter der Strasse entlang gerannt und über einen drei Meter hohen Stacheldrahtzaun geklettert.
Für Fehlalarm gehalten
Die Aktion löste zwar einen Alarm aus, die Gefängniswärter ignorierten diesen allerdings. Sie stellten den Alarm einfach ab. In der Vergangenheit hätten Spinnen immer wieder für Fehlalarme gesorgt. Nicht so dieses Mal.
Der zweite Insasse bemerkte, dass sein Kollege ungeschoren davon kam und wagte ebenfalls einen erfolgreichen Fluchtversuch. Wie die Zeitung berichtet, bemerkten die Angestellten drei Stunden nichts von der Flucht.
Drei Stunden bekam niemand etwas mit. Brisant: Beim morgendlichen Rundgang einer Patrouille ums Haus baumelte das Bettlaken des ersten Flüchtigen sogar noch aus dem Fenster.
Nicht der erste Ausbruch
Die beiden Algerier hielten sich illegal in Deutschland auf und sollten ausgeschafft werden. Um sicherzustellen, dass sie das Land auch wirklich verlassen, wurden sie hinter Gitter gesetzt. Jetzt sind sie weg.
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Gegen die beiden Gefängniswärter wurde ein Verfahren wegen Gefangenenbefreiung eingeleitet, wie der zuständige Oberstaatsanwalt gegenüber «Bild» mitteilen lässt. Die Flucht aus dem Dresdener Knast war übrigens nicht die erste Auffälligkeit der Haftanstalt. Bereits 2020 kam es zu einem Ausbruch.
Kein nächtlicher Einschluss mehr
Der jüngste Vorfall sorgt deutschlandweit für Unverständnis: Die Landesdirektion Sachsens steht für den letztjährigen Entscheid in der Kritik, Häftlinge in der Nacht nicht mehr einzuschliessen, um ihnen mehr Freiheiten zu gewähren. «Bild» schreibt gar von einem Pannen-Knast. Die Frage nach einem möglichen Rücktritt liess die Präsidentin der Landesdirektion unbeantwortet.
Die deutsche Polizei fahndet derweil nach den Ausbrechern. Sie erwartet nach deutschem Recht keine Strafe. Denn: Flüchtige können nicht für ihre eigene Befreiung zur Verantwortung gezogen werden. (ene)