Vor dem Bezirksgericht Aarau ist unlängst ein Fall von Fahrerflucht verhandelt worden. Die Angeklagte, eine Mittdreissigerin aus der Region Zofingen, hatte auf der Tramstrasse in Suhr einen Selbstunfall gebaut. Danach fuhr sie mit dem beschädigten Auto nach Hause.
Beim Unfall kamen keine Personen zu Schaden. Auch die Autofahrerin selber blieb unverletzt. Es entstanden allerdings Schäden an Inselschutzpfosten und am Wagen. Verschiedene Autoteile und ein Kontrollschild blieben an der Unfallstelle liegen. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, versuchte die Frau dem Gericht zu erklären, weshalb sie die Polizei nicht informierte.
Zum Unfall sei es gekommen, als es sie plötzlich an den Beinen und Füssen gejuckt habe. Weil sie sich vorgebeugt habe, um sich mit der rechten Hand zu kratzen, sei ihre linke Hand vom Steuer gerutscht. In der Folge kam das Auto von der Fahrbahn ab und kollidierte mit zwei Inselschutzpfosten.
«Das war mir grauenhaft peinlich»
Die Frau gab ausserdem an, wegen einer Hauterkrankung in ärztlicher Behandlung zu sein und Cortisonpräparate zu verwenden. Wegen der Medikamente habe sie Durchfall gehabt – und sich in die Hose gemacht. «Es lief die Beine runter, gruusig», sagte sie vor Gericht, wie die «Aargauer Zeitung» weiter schreibt. «Das war mir grauenhaft peinlich. So konnte ich nicht zur Polizei gehen, das wäre menschenunwürdig gewesen.»
Zu Hause angekommen, duschte die Frau zuerst. Anstatt die Polizei zu informieren, legte sie sich danach schlafen. Zur Rechtfertigung nannte sie vor Gericht zuerst ein Update-Problem ihres Handys und dann ein Problem mit dem Internet, und auch am nächsten Morgen habe sie nicht die Polizei anrufen können, weil sie so beschäftigt bei der Arbeit gewesen sei. Daher meldete sie den Unfall erst am Nachmittag. Nur: Die Polizei hatte zu dem Zeitpunkt das Nummernschild am Unfallort längst entdeckt. Es war zu spät.
Erinnert an den Schnellfahrer John L.
Die Durchfall-Erklärung genügte dem Gericht nicht. Es verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 130 Franken und zu einer Busse von 3500 Franken. Der Verteidiger hatte verlangt, die Frau nur wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit zu verurteilen, da wegen der späten Meldung kein Alkoholtest gemacht werden konnte. Das Gericht sprach die Frau jedoch in allen Punkten schuldig, darunter pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall und Inverkehrbringen eines Fahrzeugs in nicht betriebssicherem Zustand.
Die Höhe des Tagessatzes wurde wegen der hohen Kredit- und Steuerschulden der Angeklagten auf 90 Franken reduziert, die Anzahl Tagessätze auf 45 gesenkt. Von der Busse muss die Frau aus gleichem Grund nur 1000 Franken bezahlen.
Der Fall erinnert an den Schnellfahrer John L.*, der geblitzt worden war. Der Berner erklärte letztes Jahr vor Gericht, er habe starke Darmprobleme gehabt. Doch dies liess das Bundesgericht nicht gelten. (noo)
* Name bekannt