Am 29. Oktober 2021 wurde eine Studentin vom Campus der Fachhochschule Nordwestschweiz weggewiesen. Sie besass weder ein Corona-Zertifikat noch einen negativen Test, weshalb sie ein Dozent aus einem Veranstaltungsraum schickte. Die Studentin protestierte dagegen – und bekam nun von der Beschwerdestelle der FHNW recht, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Die Kommission halte fest, dass die Wegweisung der jungen Frau aus den Räumlichkeiten des FHNW-Campus in Muttenz am 29. Oktober 2021 nicht rechtmässig gewesen sei.
Als Grund wird angegeben, dass die Studentin bereits am 26. Oktober Beschwerde gegen die seit dem 18. Oktober geltende Zertifikatspflicht an der Fachhochschule eingereicht habe. Sie hätte darum bis am 5. November weder der Zertifikatspflicht Folge leisten müssen, noch aus dem Grund aus den Innenräumen des Campus verwiesen werden dürfen. Denn am 5. November traf sich die Beschwerdekommission, um über die Zertifikatspflicht einen Grundsatzentscheid zu fällen.
1750 Franken Entschädigung für Studentin
An jenem 5. November entschied die Kommission, dass die Beschwerden gegen die Zertifikatspflicht keine aufschiebende Wirkung haben – dass die Pflicht also ausser Kraft gesetzt wurde, bis auf die Beschwerden eingegangen werden kann.
Die Anwältin der Studentin sagt in der AZ: «Im Klartext bedeutet dies, dass die FHNW rund zehn Tage rechtswidrige Zertifikationskontrollen durchgeführt hat.»
Die Kommission schreibt laut dem Bericht, die Wegweisung könne nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie halte aber daran fest, dass der damalige Entscheid rechtswidrig gewesen sei. Der Studentin wurde deswegen eine Entschädigung von 1750 Franken zugesprochen.
Als die FHNW die Zertifikatspflicht einführte, gab es laut «Aargauer Zeitung» massiven Protest. Ein Institutsleiter habe gekündigt, 380 Studenten in einem Brief protestiert, um sich gegen die Verschärfung der Massnahmen zu wehren. Die besagte Studentin sowie eine Dozentin unternahmen zudem juristische Schritte und reichten Beschwerde gegen das Schutzkonzept ein. Die Institut-Leitung hielt allerdings an der Zertifikatspflicht fest. (vof)