Bis zu acht Stunden pro Tag. So viele Kinderpornos konsumierte ein Aargauer über Jahre hinweg, wie das Schweizer Bundesgericht 2020 in seinem Urteil schreibt. Besonders schockierend: Zeitgleich arbeitete der Mann von 2000 bis 2013 im Aargau als reformierte Pfarrer-Stellvertretung und in Bern und St. Gallen als Seelsorger.
Zwei Verurteilungen für Pädo-Pfarrer
2013 verurteilte das Kreisgericht Toggenburg den Pfarrer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr, die aber zugunsten einer ambulanten therapeutischen Massnahme aufgeschoben wurde. Nach dreieinhalb Jahren wurde diese Massnahme wieder aufgehoben – wegen positiver Therapieberichte, so der Kanton St. Gallen in seiner Begründung. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».
2018 verurteilte ein Aargauer Bezirksgericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Denn wie sich herausstellte, hat die vom Kreisgericht Toggenburg verhängte therapeutische Massnahme nichts gebracht: Der Pfarrer machte genauso weiter, wie bisher – illegale Kinderpornos schauen, den ganzen Tag. Doch auch diese Haftstrafe wurde aufgeschoben. Dieses Mal für eine stationäre, nicht ambulante, psychische Behandlung.
Der Pädo-Pfarrer schrieb aus der «kleinen Verwahrung» Briefe mit pornografischem Inhalt an eine 15-Jährige. Auch dafür wurde der Aargauer verurteilt. Das passte ihm nicht – und er zog 2020 damit vors Bundesgericht. Das Bundesgericht gab ihm allerdings nicht recht.
2023, im August, endeten dann die fünf Jahre, für die das Bezirksgericht 2018 die stationäre Massnahme verhängt hatte. Allerdings verhängte das Gericht ab August 2023 eine Sicherheitshaft und beantragte eine Verlängerung der stationären Massnahme um zwei Jahre. Der Pfarrer beschwerte sich – und bekam vom Obergericht recht. Keine Verlängerung, dafür Freiheit für den pädophilen Aargauer.
Therapie nach Therapie – keine hat was gebracht
Denn: Für eine Verlängerung stationärer Massnahme muss weiterhin eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit bestehen und die therapeutischen Massnahmen müssen Wirkung zeigen. Im Fall des Aargauer Pfarrers trifft Ersteres zu, Letzteres allerdings nicht.
Die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichts ist der Meinung: Beim pornosüchtigen Pfarrer sind Hopfen und Malz verloren. «Das Risiko, dass der Pfarrer weiterhin Kinderpornografie konsumiert, lässt sich nicht annähernd ausschalten, sondern höchstens leicht reduzieren», schrieb eine Gutachterin im Mai 2022. Auch das Gericht fürchtet, dass der Mann «auch in Zukunft in einem nicht zu prognostizierenden Ausmass Kinderpornografie konsumieren» werde. (chs)