Es ist kurz vor 9 Uhr, als Enzo T.* (36) am Dienstag in Muri AG ins Gericht geführt wird. Der Koch ist unter anderem der mehrfachen Vergewaltigung angeklagt. Grund: Er soll im Oktober 2017 daheim in Boswil AG eine Prostituierte zum Sex gezwungen haben und von seiner Freundin erwischt worden sein.
Als Nachbarn die Polizei riefen, haute T. ab. Er wurde später verhaftet. Weil laut Staatsanwaltschaft «keine Kollusionsgefahr» mehr bestand, kam T. nach drei Monaten frei. Später soll er weitere Frauen angegangen haben. Deshalb sitzt er seit 2019 in Haft.
Mutmassliches Opfer von Boswil erscheint nicht vor Gericht
In der 25-Seiten-Anklage kommt aus, dass in Boswil auch eine Waffe und ein Messer im Spiel gewesen sein sollen. T. soll beim Opfer Gewalt angewendet und es bei den Sexpraktiken teils festgehalten haben.
Das Gericht verkündet zuerst, dass die Frau von Boswil nicht erscheinen wird. Deshalb äusserte sich zuerst eine Gutachterin. Sie sprach bei T. von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Zudem sei bei ihm eine Abhängigkeit von Kokain und Alkohol diagnostiziert worden.
Freundin traf auf nackten Freund und nackte Prostituierte
Dann sprach die Ex von T. Auch sie soll Opfer von Tätlichkeiten geworden sein. Er habe auch mal Gegenstände gegen sie geworfen. In Boswil sei sie von der Arbeit heimgekommen. Sie habe eine Unordnung und beide nackt angetroffen. Die Frau habe erschöpft gesagt: «Zum Glück bist du da!» T. habe gesagt: «Schatz, sie hat mich beklaut!» Dann habe die Frau gekontert: «Ich wurde vergewaltigt!»
T. habe sich mit der Frau im WC eingeschlossen und ihr Geld gewollt. Diese habe geschrien. «Da kam er raus und haute ab», so die Ex. Die Frau habe ihr dann erzählt, was passiert sei. Unter anderem habe ihr T. beim Sex «Ich liebe dich, mi amor!» gesagt.
Enzo T.: «Wir hatten einvernehmlichen Sex»
Das dritte Opfer von T. ist verstorben. Das vierte Opfer hatte T. 2017 in einer Klinik kennengelernt. Sie habe von ihm Kokain erhalten, er dafür Sex von ihr verlangt. Es sei «keine Beziehung» gewesen. Es sei immer eher «eine Vergewaltigung» gewesen.
T. sagte vor Gericht, es gehe ihm so weit gut. Die Vorwürfe der Frauen lässt er nicht gelten – auch nicht im Fall Boswil. «Wir hatten einvernehmlichen Sex», sagte T. Zur Waffe und zum Messer murmelte er etwas vor sich hin. Es habe einzig Streit ums Geld gegeben. Auch mit seiner Ex will er lediglich Streit gehabt haben.
Acht Jahre und zwei Monate Gefängnis
Die Staatsanwältin will für T. eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und eine stationäre Massnahme. Der Verteidiger von Enzo T. sagte zu Blick, dass er vor allem «bei den schweren Vorwürfen» Freisprüche fordere.
Das Gericht verurteilen den Beschuldigten schliesslich zu acht Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe, hinzu kommt eine stationäre Massnahme. Einem der Opfer muss er eine Genugtuung von 20'000 Franken bezahlen. Das Urteil kann noch vor Obergericht angefochten werden.
* Name geändert