Er hatte am 27. Oktober 2017 in einem Quartier in Boswil AG für grosse Aufruhr gesorgt: Enzo T.* (36). Grund: Der bekannte Koch soll sich daheim im Reihenhaus mit einer Prostituierten vergnügt und sie gegen ihren Willen noch mal zum Sex gezwungen haben. Dabei soll ihn seine Freundin (36) erwischt haben. Nachbarn hatten das Geschrei gehört und die Polizei alarmiert. Enzo T. haute ab - und wurde bei seiner Rückkehr verhaftet.
Jetzt ist Enzo T. angeklagt, nachdem offenbar Beweisergänzungsanträge bearbeitet werden mussten. «Ja, die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat inzwischen Anklage erhoben», bestätigt Fiona Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft. Die Vorwürfe: unter anderem mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache Tätlichkeiten, mehrfache versuchte einfache Körperverletzung und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Enzo T. droht lange Gefängnisstrafe
Laut Blick-Informationen soll der gebürtige Brasilianer wegen Drogendelikten vorbestraft sein. Nach dem Vorfall in Boswil kam er in U-Haft und später frei – weil keine Kollusionsgefahr mehr bestand. Als Blick ihn im Februar 2018 bei einer Angehörigen besuchte, sagte sie, dass er nichts sagen möchte. Sie wisse aber, dass das Opfer zugegeben habe, gelogen zu haben. Deshalb sei das Verfahren eingestellt.
Von wegen! Enzo T. droht gar eine lange Gefängnisstrafe. «Wir beantragen eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren», so Strebel von der Staatsanwaltschaft. Zudem soll eine stationäre Massnahme angeordnet werden. Und: «Wir beantragen eine unbedingte Geldstrafe und eine Busse von 3000 Franken.»
Prozesstermin steht noch nicht fest
Ob Enzo T. die Vorwürfe bestreitet, sagt Strebel nicht. Hingegen sagt sie, dass er sich «im vorzeitigen Strafvollzug» befinde. Der Verteidiger von Enzo T. möchte auf Anfrage von Blick zur Anklage im Moment keine Stellung nehmen.
Was sich konkret im Reihenhaus von Enzo T. abgespielt hat und ob gar eine Waffe im Spiel war, wird vor Gericht in Muri AG auskommen. Der Prozesstermin steht noch nicht fest. Es gilt die Unschuldsvermutung.
* Name geändert