Mitte Januar 2019 arbeitete ein Stift im ersten Ausbildungsjahr an der Metallfräsmaschine in einem Betrieb in Brugg AG. Obwohl es die Sicherheitsvorschriften eigentlich verbieten, trug der damals 15-Jährige Handschuhe. Als er unbeabsichtigt mit der linken Hand das rotierende Fräswerkzeug ergriff, wurde seine Hand und sein Unterarm in die Maschine gezogen.
Schuld an dem Unfall soll sein Ausbilder sein. Deswegen geht der Ex-Stift nun vor Gericht und klagt wegen fahrlässiger Körperverletzung, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Nur: Der Ausbilder war zum Zeitpunkt des Unfalls gar nicht im Betrieb. Das spielt für die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach aber keine Rolle. Sie fordert eine Geldstrafe von 7000 Franken plus eine Busse von 1400 Franken.
Der Ausbilder habe niemanden organisiert, der den Stift bei der Bedienung überwachen konnte. Denn: Die Fräsmaschine darf von Auszubildenden nur unter Aufsicht bedient werden – und zwar bis zum Ende des zweiten Lehrjahrs.
«Für mich war diese Stellvertreterregelung offiziell»
Vor Gericht erklärte der 49-jährige Ausbilder, dass er aber sehr wohl einen Mitarbeiter instruiert habe, sich um den Stift zu kümmern. «Laut meinem Vorgesetzten sollten wir solche Sachen untereinander lösen. Für mich war diese Stellvertreterregelung offiziell», wird er von der «Aargauer Zeitung» zitiert.
Das Problem: Der Mitarbeiter kann sich nicht mehr daran erinnern, dass er an dem Tag die Verantwortung trug. Auch der Stift habe nichts von dieser Regelung gewusst. Die Verteidigung fordert für den Ausbilder einen Freispruch. Der Stift sei geübt gewesen an der Fräsmaschine. Zudem bestätigt auch die Brugger Firma, dass es sehr wohl eine Stellvertreterregelung gab. Nach dem Unfall war der Jugendliche für 17 Monate vollständig arbeitsunfähig. Mittlerweile absolviert er eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich. Das Urteil soll im Dezember vom Bezirksgericht Brugg verkündet werden. (hei)