Eine Schweizerin (50) und ihr Mann mit kosovarischen Wurzeln (51) quälten ihre Kinder über Jahre hinweg. Sie mussten das eigene Erbrochene essen, tagelang im Keller ausharren, wurden systematisch ausgehungert. Vor zwei Jahren wurden die Horror-Eltern am Bezirksgericht Zürich zu 16,5 und 12 Jahren Haft verurteilt.
Doch der Fall wurde weiter ans Obergericht gezogen. Und die Staatsanwaltschaft fordert nun eine noch härtere Strafe, wie am Dienstag bekannt wurde.
Für den Vater forderte die Staatsanwältin neu eine Freiheitsstrafe von 19,5 Jahren. Das sind somit drei Jahre mehr als im letzten Urteil. Für die Mutter forderte die Staatsanwältin neu 15 Jahre Freiheitsstrafe.
Für die Staatsanwältin ist es erwiesen, dass die beiden Beschuldigten die beiden hauptbetroffenen Kinder, einen Sohn und eine Tochter, vier Jahre lang fast jede Nacht und an den Wochenenden einschlossen.
Zunächst geschah das im Kinderzimmer, später im ungeheizten Naturkeller – manchmal im Dunkeln ohne Licht. Laut Anklage durften Tochter und Sohn dabei nur selten auf die Toilette und mussten sich auf dem Boden des Kinderzimmers oder des Kellers erleichtern.
Absichtlich Nahrung verweigert
Die Eltern zwangen das Mädchen einmal, ihr Erbrochenes aufzuessen, den Knaben seinen Kot. Die Kinder mussten sich mit Urin vollgesogene Windeln auf den Kopf setzen und stundenlang stillstehen.
Wie schon vor Bezirksgericht sah auch vor Obergericht keiner der beiden die Schuld bei sich, sondern schob sie jeweils dem anderen zu. Beide fordern deshalb einen Freispruch. Während sich der Vater wortkarg gab, betonte die Mutter, dass sie stets nur ihr Bestes gegeben und die Kinder nie angerührt habe.
Dass die Kinder unterernährt gewesen seien, sei ebenfalls die Schuld des Ehemanns gewesen. «Er hat mir verboten, Essen kaufen zu gehen.» Ein Sohn wog im Alter von neun Jahren gerade mal 18,5 Kilogramm. Für die Staatsanwältin ist jedoch klar, dass die beiden zusammen für das Martyrium der sieben Kinder verantwortlich waren.
Der Horror fand erst ein Ende, als die Tochter selber darum bettelte, in ein Heim gehen zu dürfen. Erst dann wandte sich die Mutter ans Sozialamt. Die Kinder, heute junge Erwachsene, mussten wegen dieser «Erziehung» zeitweise IV beziehen und sind dauerhaft psychisch und körperlich geschädigt. Das Urteil gegen die Quäl-Eltern wird voraussichtlich im Januar eröffnet. (SDA)