Der Tunesier Amin T.* (35) ist der dreisteste Justiz-Flüchtling der Schweiz! Während die Schweizer Polizei nach dem vorbestraften Gewalttäter fahndet, verspottet er seine Verfolger offen im Internet, zeigt der Polizei den Stinkefinger. Und er meldet sich bei Blick, um von der Flucht aus Interviews zu geben. Dabei macht er klar, bei wem er die Schuld für seine kriminelle Karriere sieht: bei unserem Asylsystem. Die neuste Ansage: «Leider habe ich nur sieben Franken im Tag erhalten. Die Schweiz hat mir zu wenig Geld gegeben.»
Der Straftäter war am 4. Oktober 2022 beim Aussteigen aus einem Gefangenentransporter getürmt – in Crocs. Seither schafft es die Polizei nicht, Amin T., der sich zunächst wohl nach Frankreich absetzte, zu erwischen.
«Stossend» sei das Verhalten des Tunesiers auf seiner Flucht, musste die Aargauer Kantonspolizei als Reaktion auf die Stinkefinger-Bilder schon in der Vergangenheit vermelden. Aber: Eine Meldung an die französischen Behörden mache «nur dann Sinn, wenn konkrete Hinweise über einen aktuellen Standort vorliegen», hiess es. Dies war damals nicht der Fall. Und: Eine Handyortung ist fast nicht möglich, da er immer wieder seine Nummer wechselt. Seither läuft das Katz- und Mausspiel.
«Ich bin nicht gefährlich»
Gegenüber Blick gibt sich der Tunesier als Unschuldslamm. Er sei «nicht kriminell». Und: «Ich bin ein normaler Mensch.» Er sei jetzt schon seit bald eineinhalb Jahren draussen und nicht kriminell geworden. Zur Vergangenheit sagt er: «Ich habe niemanden verletzt und bin nicht gefährlich.» Er sei intelligent, sagt er. Und: Er sei in der Schweiz integriert gewesen.
Wie Blick berichtete, erhielt der Tunesier kurz vor seiner Flucht einen Landesverweis. Zuvor wurde er von den Schweizer Behörden zweimal – unter anderem wegen Drogenhandels – verurteilt. Auch soll er hierzulande vier Personen attackiert haben. Dazu zählt auch seine Ex-Frau, mit der er drei gemeinsame Kinder hat. Sie soll er einmal schwer verletzt haben.
Im Gespräch mit Blick greift T. den Schweizer Staat an. Wenn er als Asylbewerber «genug Geld bekommen» hätte, dann hätte er «wirklich ein schönes Leben» führen können. Aber: «Leider habe ich nur sieben Franken im Tag erhalten. Wie kann ich damit leben?»
Im Auto-Export tätig
Angesprochen auf seine Ex-Frau, sagt T.: «Ich habe sie nicht bedroht, wie sie sagte. Ich habe auch keine Probleme mit ihr. Ich liebe sie und meine Kinder.» Er gibt an, er sei seit seiner Flucht «schon vier Mal in der Schweiz gewesen».
Der Tunesier jammert weiter über die Justiz. «Ich war oft im Gefängnis, durfte keine Besuche haben, kein Telefon führen, keine Briefe schreiben. Man nahm mir meine Rechte!»
Obwohl T. weiter Bilder aus Paris veröffentlicht, winkt er ab: «Ich bin jetzt nicht in Frankreich. Ich bin in Österreich – in Wien – gewesen.» Wo er sich aktuell aufhält, sagt er nicht. Er sei aber immer noch in Europa. Viel lieber prahlt er: Er arbeite jetzt mit einem Kollegen im Bereich Auto-Export. Er würde Wagen in die ganze Welt verkaufen. «Ich verdiene zwischen 30 und 50 Euro pro Auto.»
Zellen zerstört
Dass er jederzeit verhaftet werden könnte, macht T. keine Sorgen. «Ich schlafe gut», sagt er. Dennoch möchte er nicht zurück in den Knast. «Die Freiheit ist besser.» Im Gefängnis schaue man nur an vier Wände, TV oder schlafe. Er sei in Isolation gewesen, habe mit niemandem reden können. «Man wollte mich kaputtmachen.» Kaputtgemacht habe er dafür viele Zellen, seine Hand und seinen Kopf an einer Wand. Er sei «wie ein Hund behandelt» worden.
Zugeben tut T. «nur kleine Fehler». Er spricht von Drogen, die man bei ihm gefunden habe – diese seien aber zum Eigenkonsum gewesen.
Und was sagt die Kantonspolizei Aargau? Sprecher Marco Roduner bestätigt Blick, dass die Öffentlichkeitsfahndung «noch pendent» ist. Weitere Fragen, etwa zu allfälligen Besuchen in der Schweiz, werden nicht beantwortet. «Dazu, ob und welche Hinweise eingegangen sind, kann ich aus ermittlungstaktischen Gründen leider keine Angaben machen», sagt Roduner. Aber er versichert: «Konkrete Hinweise nehmen wir ernst und leiten geeignete Massnahmen ein.» Ob das den stinkfrechen Ausbrecher beeindruckt, darf bezweifelt werden.
* Name geändert